Für die Umsetzung der Zollsenkungen ist die Kammer für Außenhandel des Ministeriums für Wirtschaft („Câmara de Comércio Exterior“) zuständig. Sie aktualisiert den Kreis der betroffenen Waren regelmäßig durch Einführung neuer und Annulierung bzw. Rücknahme bisher geltender Zollsenkungen.
Zuletzt hat sie mit den Verordnungen 131 und 132 vom 24. Dezember 2020 die Einfuhrzölle für zahlreiche Kapitalgüter und IT-Produkte (Kapitel 84, 85 und 90 des Zolltarifs) bis zum 31. Dezember 2021 von beispielsweise 8, 12, 14 oder 16 Prozent auf 0 Prozent gesenkt. Die Maßnahmen gelten ausschließlich für Produkte, die nicht in Brasilien hergestellt werden können. Die Verordnungen treten am 31. Dezember 2020 in Kraft.
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(Quelle: Zollmeldungen der GTAI)