Nürnberg (15.12.2021) - Die Plastiksteuer soll Unternehmen dazu anregen, den Einsatz von recyceltem Material bei der Herstellung von Kunststoffverpackungen zu erhöhen. Sie existiert zusätzlich zu bereits bestehenden Meldepflichten und Kosten, z.B. bisherigen Verpackungsmeldungen. Die britische Finanzbehörde HM Revenue and Customs (HMRC) wird diese neue Steuer von £200 pro Tonne auf Kunststoffverpackungen mit weniger als 30% recyceltem Kunststoffanteil erheben. Andere Kunststoffverpackungen müssen dennoch gemeldet werden, wenn der Schwellenwert erreicht wird.
Merkblatt der Auslandshandelskammer Großbritannien
Im Merkblatt der AHK Großbritannien wird erläutert, unter welchen Umständen deutsche Unternehmen von der neuen Steuer betroffen sind und welche Kunststoffverpackungen berücksichtigt werden müssen.
Quelle: AHK, IHK Nürnberg