Solche Abweichungen können die Erfüllung der Verträge zwischen den Vertragspartnern beispielsweise durch neue Prüf-und Zertifizierungsanforderungen erheblich verteuern und erschweren.
Die CE-Kennzeichnung - bis wann gilt diese noch?
Für bestimmte Waren kann die CE-Kennzeichnung auf dem Gebiet des Vereinigten Königreiches zunächst noch bis zum 1. Januar 2022 verwendet werden. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die CE-Kennzeichnung ist zwingend vorgeschrieben für Produkte, die unter den Geltungsbereich einer oder mehrerer der in Europa geltenden Produktrichtlinien fallen und in denen eine CE-Kennzeichnung der betroffenen Produkte vorgesehen ist.
Wenn die EU ihre Vorschriften ändert und Hersteller ihr Produkt auf der Grundlage dieser neuen Vorschriften mit CE kennzeichnen, so kann diese CE-Kennzeichnung bis zum 31. Dezember 2021 nicht für das Inverkehrbringen in Großbritannien verwendet werden.
Die UKCA-Kennzeichnung - was ist sie und ab wann ist sie gültig?
Die CE-Kennzeichnung wird durch die neue britische UKCA-Kennzeichnung (UK Conformity Assessed) abgelöst. Sie gilt für die meisten Waren, für die bislang die CE-Kennzeichnung erforderlich war. Das UKCA Label kann ab 1. Januar 2021 verwendet werden, allerdings ist eine Übergangsfrist bis 1.1.2022 möglich (bis dahin gilt das CE-Zeichen). In bestimmten Fällen ist die Nutzung der neuen UKCA Kennzeichnung jedoch schon ab 1. Januar 2021 Pflicht. Das ist der Fall, wenn
- das Produkt für den britischen Markt bestimmt ist
- das UKCA-Label gesetzlich vorgeschrieben ist
- eine Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle vorgeschrieben ist
- diese Konformitätserklärung von einer britischen Konformitätsbewertungsstelle ausgestellt wurde
Bereits produzierte und mit der CE-Kennzeichnung versehene Ware ist hiervon nicht betroffen. Die UKCA-Kennzeichnung wird auf dem Gebiet der EU oder Nordirlands nicht anerkannt. Hier ist nach wie vor die CE-Kennzeichnung oder die UK-Kennzeichnung (NI) erforderlich. Produkte, für deren Inverkehrbringen in der EU derzeit eine CE-Kennzeichnung erforderlich ist, benötigen auch weiterhin eine CE-Kennzeichnung.
Die UKNI-Kennzeichnung - Sonderstatus für Nordirland
Das Nordirland-Protokoll zum Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sieht vor, dass Nordirland Teil des EU-Binnenmarktes für Waren bleibt. Die neuen Regelungen zur UKCA-Kennzeichnung finden daher auf Nordirland keine Anwendung. Für den nordirischen Markt kann weiterhin die CE-Kennzeichnung verwendet werden.
Spezielle Regelungen für bestimmte Produkte
Für bestimmte Produkte (wie z.B. Medizin- und Bauprodukte) gibt es jedoch einige andere Kennzeichnungen. Wenn eine britische Stelle zur Durchführung einer obligatorischen Konformitätsbewertung durch Dritte eingeschaltet wird, dann muss auch eine UKNI-Kennzeichnung angebracht werden. Die UKNI-Kennzeichnung wird niemals allein angebracht, sondern immer in Verbindung mit einer EU-Konformitätskennzeichnung. Hersteller können ihre Waren aus Nordirland in Großbritannien mit den verwendeten Konformitätskennzeichnungen auf den Markt bringen. Die UKNI-Kennzeichnung wird auf dem EU-Markt nicht anerkannt. Produkte für den EU-Markt müssen allein mit der CE-Kennzeichnung ohne die UKNI-Kennzeichnung versehen sein.
Zulässige Kennzeichnungen für die verschiedenen Märkte
Die folgende Tabelle zeigt abhängig vom Zielgebiet die zulässigen Kennzeichnungen.
Produktart | Akzeptierte Kennzeichnung oder Kombination von Kennzeichnungen* | |
Inverkehrbringen von Produkten in Nordirland | Produkte werden in Nordirland unter Verwendung einer EU-Konformitätsbewertungsstelle in Verkehr gebracht ---- Produkte werden in Nordirland unter Verwendung einer in GB ansässigen Einrichtung in Verkehr gebracht | CE ---- CE und UKNI |
Inverkehrbringen von Produkten in Großbritannien | Bis 31.12.2021 in GB in Verkehr gebrachte Produkte ---- Ab dem 1.1.2022 in GB in Verkehr gebrachte Produkte | UKCA oder CE ---- UKCA |
Inverkehrbringen von Produkten aus Nordirland in GB (uneingeschränkter Zugang) | Zugelassene Produkte aus Nordirland werden unter uneingeschränktem Zugang auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht | CE |
Inverkehrbringen von Produkten auf dem Gebiet der EU | Produkte werden auf dem Gebiet der EU in Verkehr gebracht | CE |
*Die abgebildeten Kombinationen sind zulässig. Die Produkte können mit mehr als einer Kennzeichnung versehen werden. Beispielsweise kann ein Produkt mit CE- und UKCA-Kennzeichnung auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Für den EU-Markt muss das CE-Zeichen jedoch ohne die UKNI-angabe angebracht werden, da Waren mit dem CE- und UKNI-Kennzeichen auf dem EU-Markt nicht zulässig sind. Diese bedeutet, dass diese Waren nach EU-Vorschriften hergestellt werden müssen und nicht von einer in GB ansässigen Stelle bewertet werden können (Tabelle: ce-richtlinien.eu)
Quellen: Newsletter HWK München, www.ce-richtlinien.eu, gtai, gov.uk