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Brexit: CE-Kennzeichnung ab dem 1. Januar 2021

München (10.12.2020) - Hersteller sollten unbedingt davon ausgehen, dass sie mittel-und langfristig wieder eigene Produkte für Großbritannien entwickeln und fertigen müssen, denn in Großbritannien wird vermutlich ein eigenes Regelwerk zu Produktnormen und Standards (u.a. technische Sicherheit, Gesundheit, Hygiene oder Kennzeichnungsbestimmungen) entstehen, das zumindest in Teilen von dem Regelwerk der EU abweicht.

Solche Abweichungen können die Erfüllung der Verträge zwischen den Vertragspartnern beispielsweise durch neue Prüf-und Zertifizierungsanforderungen erheblich verteuern und erschweren.

Die CE-Kennzeichnung - bis wann gilt diese noch?

Für bestimmte Waren kann die CE-Kennzeichnung auf dem Gebiet des Vereinigten Königreiches zunächst noch bis zum 1. Januar 2022 verwendet werden. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die CE-Kennzeichnung ist zwingend vorgeschrieben für Produkte, die unter den Geltungsbereich einer oder mehrerer der in Europa geltenden Produktrichtlinien fallen und in denen eine CE-Kennzeichnung der betroffenen Produkte vorgesehen ist.

Wenn die EU ihre Vorschriften ändert und Hersteller ihr Produkt auf der Grundlage dieser neuen Vorschriften mit CE kennzeichnen, so kann diese CE-Kennzeichnung bis zum 31. Dezember 2021 nicht für das Inverkehrbringen in Großbritannien verwendet werden.

Die UKCA-Kennzeichnung - was ist sie und ab wann ist sie gültig?

Die CE-Kennzeichnung wird durch die neue britische UKCA-Kennzeichnung (UK Conformity Assessed) abgelöst. Sie gilt für die meisten Waren, für die bislang die CE-Kennzeichnung erforderlich war. Das UKCA Label kann ab 1. Januar 2021 verwendet werden, allerdings ist eine Übergangsfrist bis 1.1.2022 möglich (bis dahin gilt das CE-Zeichen). In bestimmten Fällen ist die Nutzung der neuen UKCA Kennzeichnung jedoch schon ab 1. Januar 2021 Pflicht. Das ist der Fall, wenn

  • das Produkt für den britischen Markt bestimmt ist
  • das UKCA-Label gesetzlich vorgeschrieben ist
  • eine Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle vorgeschrieben ist
  • diese Konformitätserklärung von einer britischen Konformitätsbewertungsstelle ausgestellt wurde

Bereits produzierte und mit der CE-Kennzeichnung versehene Ware ist hiervon nicht betroffen. Die UKCA-Kennzeichnung wird auf dem Gebiet der EU oder Nordirlands nicht anerkannt. Hier ist nach wie vor die CE-Kennzeichnung oder die UK-Kennzeichnung (NI) erforderlich. Produkte, für deren Inverkehrbringen in der EU derzeit eine CE-Kennzeichnung erforderlich ist, benötigen auch weiterhin eine CE-Kennzeichnung.

Die UKNI-Kennzeichnung - Sonderstatus für Nordirland

Das Nordirland-Protokoll zum Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sieht vor, dass Nordirland Teil des EU-Binnenmarktes für Waren bleibt. Die neuen Regelungen zur UKCA-Kennzeichnung finden daher auf Nordirland keine Anwendung. Für den nordirischen Markt kann weiterhin die CE-Kennzeichnung verwendet werden.

Spezielle Regelungen für bestimmte Produkte

Für bestimmte Produkte (wie z.B. Medizin- und Bauprodukte) gibt es jedoch einige andere Kennzeichnungen. Wenn eine britische Stelle zur Durchführung einer obligatorischen Konformitätsbewertung durch Dritte eingeschaltet wird, dann muss auch eine UKNI-Kennzeichnung angebracht werden. Die UKNI-Kennzeichnung wird niemals allein angebracht, sondern immer in Verbindung mit einer EU-Konformitätskennzeichnung. Hersteller können ihre Waren aus Nordirland in Großbritannien mit den verwendeten Konformitätskennzeichnungen auf den Markt bringen. Die UKNI-Kennzeichnung wird auf dem EU-Markt nicht anerkannt. Produkte für den EU-Markt müssen allein mit der CE-Kennzeichnung ohne die UKNI-Kennzeichnung versehen sein.

Zulässige Kennzeichnungen für die verschiedenen Märkte

Die folgende Tabelle zeigt abhängig vom Zielgebiet die zulässigen Kennzeichnungen.

 

Produktart

Akzeptierte Kennzeichnung oder Kombination von Kennzeichnungen*

Inverkehrbringen von Produkten in Nordirland

Produkte werden in Nordirland unter Verwendung einer EU-Konformitätsbewertungsstelle in Verkehr gebracht

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Produkte werden in Nordirland unter Verwendung einer in GB ansässigen Einrichtung in Verkehr gebracht

CE
 

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CE und UKNI
 

Inverkehrbringen von Produkten in Großbritannien

Bis 31.12.2021 in GB in Verkehr gebrachte Produkte

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Ab dem 1.1.2022 in GB in Verkehr gebrachte Produkte

UKCA oder CE

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UKCA

Inverkehrbringen von Produkten aus Nordirland in GB (uneingeschränkter Zugang)

Zugelassene Produkte aus Nordirland werden unter uneingeschränktem Zugang auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht

CE
oder
CE und UKNI

Inverkehrbringen von Produkten auf dem Gebiet der EU

Produkte werden auf dem Gebiet der EU in Verkehr gebracht

CE

*Die abgebildeten Kombinationen sind zulässig. Die Produkte können mit mehr als einer Kennzeichnung versehen werden. Beispielsweise kann ein Produkt mit CE- und UKCA-Kennzeichnung auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Für den EU-Markt muss das CE-Zeichen jedoch ohne die UKNI-angabe angebracht werden, da Waren mit dem CE- und UKNI-Kennzeichen auf dem EU-Markt nicht zulässig sind. Diese bedeutet, dass diese Waren nach EU-Vorschriften hergestellt werden müssen und nicht von einer in GB ansässigen Stelle bewertet werden können (Tabelle: ce-richtlinien.eu)

Quellen: Newsletter HWK München, www.ce-richtlinien.eu, gtai, gov.uk

Weitere Informationen:

Britische Regierung