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Brexit: EORI-Nummer bei Zollverwaltung bereits jetzt beantragen

Augsburg (02.11.2018) Obwohl derzeit nicht klar ist, wie sich die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Großbritannien nach dem Austritt darstellen werden, empfiehlt die IHK, bereits jetzt vorsorglich eine EORI-Nummer bei der Zollverwaltung zu beantragen.

Diese ist notwendig, um am Zollverfahren beteiligt zu werden. Da zu erwarten ist, dass im Falle eines künftig notwendigen Zollverfahrens mit Großbritannien ein Engpass im Antragsverfahren entstehen kann, ist es ratsam, die kostenlose und unverbindliche Antragstellung bereits jetzt vorzunehmen.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/Beantragung-einer-EORI-Nummer/beantragung-einer-eori-nummer_node.html

 

(Quelle: IHK Schwaben)