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BREXIT: Großbritannien verschiebt erneut die Einführung weiterer Zollmaßnahmen bei der Einfuhr auf Ende 2023

Die britische Regierung hat am 28.04.2022 die erneute Verschiebung von noch ausstehenden Zollmaßnahmen bei der Einfuhr bekannt gegeben. Statt wie bisher geplant zum 1.7.2022 sollen die bislang noch nicht umgesetzten Maßnahmen jetzt erst Ende 2023 in Kraft treten.

Offiziell begründet die britische Regierung die erneute Verschiebung in ihrer Erklärung vom 28.04.2022 mit der Absicht, britische Unternehmen und Verbraucher mit Blick auf deutlich gestiegene Energiepreise sowie auf Lieferkettenprobleme im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und dem russischen Angriff auf die Ukraine vorerst nicht zusätzlich zu belasten. Nach eigenen Angaben erspare die erneute Verschiebung britischen Importeuren Zusatzkosten von 1 Milliarde Pfund pro Jahr.

Damit wird es vorerst keine Änderungen im Vergleich zur heutigen Einfuhrpraxis geben!

Bei den auf Ende 2023 verschobenen Maßnahmen handelt es sich um folgende Dokumentations- und Kontrollanforderungen bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern nach Großbritannien:

Sicherheitserklärungen (ESumA) für sämtliche Einfuhren

Bescheinigungs- und Warenkontrollen für:

  • alle verbleibenden regulierten tierischen Nebenprodukte
  • alle regulierten Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse
  • sämtliches Fleisch und Fleischerzeugnisse
  • alle übrigen risikobehafteten Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs

Verlagerung der Einfuhrkontrollen von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen mit hoher Priorität vom Bestimmungsort auf ausgewiesene Grenzkontrollstellen (Border Control Posts, BCP)

Einfuhrkontrollen von lebenden Tieren an ausgewiesenen Grenzkontrollstellen (Border Control Post, BCP)

Bescheinigungen und Warenkontrollen für alle Molkereiprodukte

Bescheinigungen und Warenkontrollen für alle übrigen regulierten Produkte tierischen Ursprungs, einschließlich zusammengesetzter Produkte und Fischprodukte.


Quelle: News International IHK Nürnberg, DIHK