Für Einfuhren von SPS-Waren aus der Europäischen Union (EU) galten seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs weniger strenge Vorschriften im Vergleich zu Einfuhren aus anderen Drittländern. Nun führt die britische Regierung ein einheitliches System ein. Das neue Border Target Operating Model (TOM) enthält eine Übersicht über die Anforderungen.
Was ändert sich ab Januar 2024?
Tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte werden in drei verschiedene Risikoklassen (TOM risk categories) eingeteilt: gering, mittel und hoch. Die Einteilung berücksichtigt sowohl die Warenart als auch das Herkunftsland. Darauf basierend unterscheiden sich die Anforderungen bei der Einfuhr. Die Auswirkungen auf Einfuhren aus der EU hängen von der Produktgruppe ab: Für tierische Erzeugnisse der mittleren Risikokategorie erhöhen sich beispielsweise die Anforderungen, während sie sich bei Pflanzenprodukten mit geringem Risiko verringern.
Geringes Risiko
Waren mit geringem Risiko müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Vorabanmeldung mit reduzierten Datenanforderungen im Vergleich zu den anderen beiden Risikokategorien;
- für Pflanzenprodukte dieser Risikokategorie entfällt die Pflicht zur Vorabanmeldung;
- die Sendungen müssen mit einem Handelsdokument des Lieferanten versehen sein.
Ein Gesundheitszeugnis (Export Health Certificate, EHC) ist nicht notwendig.
Mittleres Risiko
Für Waren der mittleren Risikokategorie gilt Folgendes:
- Vorabanmeldung über die IT-Anwendung IPAFFS (import of products, animals, food and feed system)
- Ab 31. Januar 2024: Die Vorlage von Veterinärbescheinigungen und Pflanzengesundheitszeugnissen wird verpflichtend.
- Ab 30. April 2024: Einführung von Kontrollen für tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte mit einem mittleren Risiko an Grenzkontrollstellen (Border Control Post, BCP). Die Kontrollen erfolgen risiko-basiert und umfassen physische Kontrollen und die Prüfung von Dokumenten.
Hohes Risiko
Für Waren dieser Risikokategorie gelten schon seit dem Brexit höhere Anforderungen:
- Vorabanmeldung über die IT-Anwendung IPAFFS;
- die Vorlage von Veterinärbescheinigungen (Export Health Certificates) und Pflanzengesundheitszeugnissen ist verpflichtend;
- physische Einfuhrkontrollen werden bereits jetzt durchgeführt und fortgeführt, jedoch an die Grenze verlagert.
Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie auf der GTAI-Webseite hier.
Quelle: GTAI, IHK Nürnberg