Hinweis:

Diese Meldung stammt aus dem Archiv. In archivierten Meldungen sind möglicherweise nicht mehr funktionierende Links zu anderen Websites enthalten. Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Funktionalität der Links.

Brexit: Start von Zollkontrollen bei der Einfuhr verschoben

Bislang sollten ab 01.10.2021 Vorabanmeldungen und Gesundheitszeugnisse Voraussetzung für die Einfuhr von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs nach Großbritannien sein.

Würzburg (20.09.2021) - Ab 01.01.2022 sollten zudem Sicherheitserklärungen für alle Einfuhren (ESumA) greifen. Diese und weitere Übergangsfristen nach dem Brexit wurden nun erneut verschoben.

Am 14.09.2021 hat Großbritannien angekündigt, dass der Zeitplan für die schrittweise Implementierung von Zollvorschriften und Zollkontrollen für Importe aus der EU abermals verschoben wird. Von der Verschiebung sind unter anderem auch Einfuhren von Lebensmitteln tierischen Ursprungs betroffen. Zuletzt hatte die GTAI in ihrer Meldung vom 13.09.2021 noch einmal sehr anschaulich über die eigentlich ab 01.10.2021 geltenden Anforderungen an Lebensmitteleinfuhren nach Großbritannien berichtet.

Brexit Zeitplan angepasst

Laut Pressemitteilung der britischen Regierung wird der Zeitplan des Border Operating Model nun wie folgt angepasst:

  • Die Anforderungen für die Voranmeldung von Waren, die veterinär- oder pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen (SPS-Waren), die am 1. Oktober 2021 eingeführt werden sollten, werden nun am 1. Januar 2022 eingeführt.
  • Die Vorlage von Veterinärbescheinigungen für die Ausfuhr (Export Health Certificates), die am 1. Oktober 2021 eingeführt werden sollten, werden nun am 1. Juli 2022 eingeführt.
  • Die Vorlage von Pflanzengesundheitszeugnissen und physische Kontrollen von SPS-Gütern an Grenzkontrollstellen, die am 1. Januar 2022 eingeführt werden sollten, werden nun am 1. Juli 2022 eingeführt.
  • Sicherheitserklärungen (ESumA) für Einfuhren werden statt ab dem 1. Januar 2022 ebenfalls erst ab dem 1. Juli 2022 erforderlich sein.
  • Vollständige Zollerklärungen und -kontrollen werden dagegen, wie bereits angekündigt, am 1. Januar 2022 eingeführt.

Quelle: News International IHK Würzburg/DIHK