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Brexit: UKCA-Label ersetzt CE-Kennzeichnung

Berlin (16.10.2020) - Das neue Label wird zum 1. Januar 2021 eingeführt. Für die CE-Kennzeichnung wird es eine Übergangsfrist geben. Sie gilt jedoch nicht für alle Produkte.

Änderungen ab 1. Januar 2021

Am 31. Dezember 2020 endet die Übergangsphase. Damit gehört das Vereinigte Königreich ab 1. Januar 2021 endgültig nicht mehr dem EU-Binnenmarkt an. Die britische Regierung informiert in aktuellen Veröffentlichungen über die Einführung der neuen UKCA Kennzeichnung (UK Conformity Assessed), die das CE-Zeichen auf dem britischen Markt ersetzen wird.

An den technischen Produktanforderungen sowie den Verfahren zur Konformitätsbewertung ändert sich zunächst nichts. Das Vereinigte Königreich übernimmt die bestehende EU-Gesetzgebung in nationales Recht. Die Europäischen harmonisierten Normen und Standards werden in „UK designated standards“ umgewandelt.

Bis wann kann die CE-Kennzeichnung weiter verwendet werden?

Um Unternehmen Zeit zu geben, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, behält die CE-Kennzeichnung für einen Übergangszeitraum ihre Gültigkeit. Sie kann bis 1. Januar 2022 weiter genutzt werden. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:  Die Anwendung ist nur möglich, sofern die britischen und die EU Produktvorschriften identisch sind.

Falls die EU im Laufe des Jahres 2021 Anpassungen vornimmt, werden diese nicht mehr in britisches Recht übernommen. Für diese Produkte ist eine Verwendung der CE-Kennzeichnung auf dem britischen Markt nicht mehr möglich.

In welchen Fällen muss die neue Kennzeichnung angebracht werden?

Das UKCA Label soll ab 1. Januar 2021 verwendet werden. In bestimmten Fällen ist die Nutzung der neuen UKCA Kennzeichnung jedoch schon ab 1. Januar 2021 Pflicht. Das ist der Fall, wenn

  • Das Produkt für den britischen Markt bestimmt ist;
  • Das UKCA-Label gesetzlich vorgeschrieben ist;
  • Eine Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle vorgeschrieben ist;
  • Diese Konformitätserklärung von einer britischen Konformitätsbewertungsstelle ausgestellt wurde.

Bereits produzierte und mit der CE-Kennzeichnung versehene Ware ist hiervon nicht betroffen.

Die Handreichung der britischen Regierung enthält außerdem Details zu folgenden Themen:

  • Nutzung des neuen Labels;
  • Verantwortlichkeiten der Wirtschaftsbeteiligten;
  • Technische Dokumentation;
  • Aufbewahrungspflichten;
  • Anforderungen an die Konformitätserklärungen.

(Quelle: Germany Trade & Invest)

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