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Brexit: Zentrale Auskunft der Zollverwaltung

Bonn (23.12.2020) - Zentrale Auskunft der Zollverwaltung nach Ende des Brexit Übergangszeitraums:

Vor dem Hintergrund des Ablaufs des Übergangszeitraums zum 31.12.2020 erweitert die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung ihre Servicezeiten zum Jahreswechsel und steht Unternehmen telefonisch sowie per E-Mail zur Beantwortung von allgemeinen Anfragen zum Brexit vom 31.12.2020 bis 3.1.2021 jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung.

Hier finden Sie mehr Informationen.