Im September 2021 hatte das Vereinigte Königreich zum zweiten Mal das Datum für den Start seiner Zollkontrollen für Einfuhren aus der EU verschoben. Der neue Zeitplan wurde nun am 18.11.2021 auch im offiziellen Dokument „Border Operating Modell (BOM)“ ergänzt.
Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus dem aktuellen BOM-Zeitplan. Die wichtigsten Datumsangaben zu Zollanmeldungen und Zollkontrollen (1. Januar 2022, 1. Juli 2022) sind unverändert. Allerdings wurden die Fristen zur Umsetzung der gesundheits- und pflanzenschutzrechtlichen Kontrollen (SPS) bei einigen Warengruppen (Molkereiprodukte, regulierte Produkte tierischen Ursprungs …) erneut angepasst (1. September 2022 bzw. 1. November 2022). Hierzu sowie zum „Goods Vehicle Movement System (GVMS)“ wurden die Erläuterungen im BOM-Dokument präzisiert.
Der überarbeitete Zeitplan sieht die Einführung folgender Maßnahmen vor:
1.1.2022: Vollständige Zollanmeldungen und Kontrollen
1.1.2022: Voranmeldung von Waren, die veterinär- oder pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen (SPS-Waren)
1.7.2022: Sicherheitserklärungen (ESumA) für Einfuhren
1.7.2022: Bescheinigungs- und Warenkontrollen für:
- alle verbleibenden regulierten tierischen Nebenprodukte
- alle regulierten Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse
- sämtliches Fleisch und Fleischerzeugnisse
- alle übrigen risikobehafteten Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs
1.7.2022: Verlagerung der Einfuhrkontrollen von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen mit hoher Priorität vom Bestimmungsort auf ausgewiesene Grenzkontrollstellen (Border Control Posts, BCP)
1.7.2022: Einfuhrkontrollen von lebenden Tieren finden an ausgewiesenen Grenzkontrollstellen (Ausnahmen siehe BOM-Dokument S. 9.).
1.9.2022: Bescheinigungen und Warenkontrollen für alle Molkereiprodukte
1.11.2022: Bescheinigungen und Warenkontrollen für alle übrigen regulierten Produkte tierischen Ursprungs, einschließlich zusammengesetzter Produkte und Fischprodukte.
Quelle: News International IHK Nürnberg