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Bulgarien: Registrierung des wirtschaftlichen Eigentümers eines Unternehmens erforderlich

Bonn (02.05.2019) - Durch diese Meldepflicht soll die Identität des wirtschaftlichen Eigentümers eines Unternehmens festgestellt werden.

Bis zum 31. Mai 2019 sollen alle wirtschaftlichen Eigentümer eines Unternehmens im BULSTAT-Register oder im Handelsregister angemeldet werden. Durch diese Meldepflicht soll die Identität des wirtschaftlichen Eigentümers eines Unternehmens festgestellt werden. Es betrifft alle nach bulgarischem Recht gegründeten juristische Personen, es sei denn, diese haben die Informationen schon bei der Gründung in einem öffentlichen Register angegeben.

Geldwäschebekämpfung

Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Verordnung Nr. 357 zur Anwendung des neuen Gesetzes über die Maßnahmen gegen Geldwäsche, die Mitte Januar in Kraft getreten ist. Diese Verordnung hat nicht nur die Meldepflicht eingeführt, sondern den Unternehmen auch andere Verpflichtungen zur Geldwäschebekämpfung auferlegt. Es sollen unter anderem unternehmensinterne Regeln zur Geldwäschebekämpfung erlassen werden, die bis zum 8. Mai 2019 der Staatsagentur für Nationale Sicherheit zur Genehmigung vorgelegt werden müssen.

Quelle: Newsletter IHK Aschaffenburg/gtai