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Carnet ATA in China jetzt auch für Berufsausrüstungen und Mustersendungen zulässig

München (14.03.2019) - Bislang konnte das Carnet ATA in China nur für Messe- und Ausstellungsgüter verwendet werden. Seit Januar 2019 kann es auch für Berufsausrüstungen und Mustersendungen genutzt werden (Ausnahme: Container).

Infos zum Carnet ATA

Das Carnet ATA ist ein Zollpassierscheinheft, mit dem die Abfertigung einer vorübergehenden Einfuhr von Waren in Drittländer vereinfacht werden soll. Unter anderem können durch das Carnet ATA das INF3 (eine Rückwarenregelung) und eine Zollkaution im Zielland vermieden werden. 77 Länder haben weltweit das Abkommen unterzeichnet.

Quelle: IHK München, Newsletter Bayern Handwerk International