Carnet Israel - automatische Verlängerung der Laufzeit

Der israelische Zoll hat zugestimmt, die Frist für die Wiederausfuhr für alle ausländischen Carnets ATA zu verlängern, die sich derzeit in Israel befinden und deren Gültigkeitsdatum zwischen dem 08.10.2023 und dem 30.11.2023 liegt.

In Anbetracht der Herausforderungen, denen sich die Carnet-Inhaber ausländischer Carnets ATA (u.a. deutsche Carnets) bei der Wiederausfuhr von Waren in der gegenwärtigen Situation in Israel gegenüberstehen, hat der israelische Zoll zugestimmt, die Frist für die Wiederausfuhr für alle ausländischen Carnets ATA zu verlängern, die sich derzeit in Israel befinden und deren Gültigkeitsdatum zwischen dem 08.10.2023 und dem 30.11.2023 liegt. Für jedes Carnet wird die Frist für die Wiederausfuhr automatisch um weitere drei Monate ab dem Ablaufdatum verlängert.

Diese Verlängerung gilt für alle ausländischen Carnets, sofern

(1) sich die Waren derzeit in Israel befinden und

(2) die ursprüngliche Frist für die Wiederausfuhr zwischen dem 08.10.2023 und dem 30.11.2023 liegt.

Für die Beantragung dieser Fristverlängerung ist kein Schreiben an den israelischen Zoll erforderlich.

Die oben genannten Erleichterungen gelten nicht für Carnet ATA, für die bereits in der Vergangenheit eine Verlängerung gewährt wurde. Für Waren, die sich derzeit mit Anschluss-Carnets in Israel befinden, wird die Verlängerung von Fall zu Fall geprüft, wenn das Ablaufdatum der Anschluss-Carnets zwischen dem 08.10.2023 und dem 30.11.2023 liegt. Bitte wenden Sie sich dann an die IHK für München und Oberbayern. Weitere Erleichterungen werden je nach der Situation in Israel geprüft.

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› Länderinformationen Israel

(Quelle: IHK München für Oberbayern)