CBAM: Zuständige Behörde und Standardwerte

Die national zuständige Behörde für CBAM in Deutschland ist die Deutsche Emissionshandelsstelle.

Der Zugang zum CBAM-Register muss durch die national zuständige Behörde freigeschaltet werden.

Kurz vor Jahresende 2023 wurde diese in Deutschland offiziell benannt, es ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt).

Auf der Seite des DEHSt finden Sie Informationen zu CBAM  und zur Teilnahme an CBAM.

Informationen zu CBAM finden sie auf unserer Homepage und FAQ auf der Seite des GTAI.

Die EU hat mittlerweile auch Standardwerte für die Übergangsphase veröffentlicht. Weitere Informationen hierzu auf der Seite der GTAI.

(Quelle: IHK Würzburg-Schweinfurt)