München (21.12.2021) - Ab sofort können KMU beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Förderung von bedarfsorientierten Beratungsleistungen für den Markteintritt in Afrika beantragen. Die Zuwendung über die Förderrichtlinie „Beratungsgutscheine Afrika im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika“ des Bundeswirtschaftsministeriums deckt bis zu 75 Prozent der Ausgaben für diese Beratungen ab. Unternehmen können innerhalb eines Kalenderjahres maximal drei Beratungsgutscheine in Anspruch nehmen. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
Marktchancen in Afrika
Die Beratungsgutscheine können von Unternehmen unter anderem zu branchenspezifischen Fragen, Zielmärkten oder rechtlichen Rahmenbedingungen beantragt werden.
Eine Beratung wird nur gefördert, wenn Sie durch ein vom BAFA gelistetes Unternehmen durchgeführt wird. Die Qualifizierung als Beratungsunternehmen muss vorab beim BAFA beantragt und genehmigt werden.
Ziel des Programms ist es, durch bedarfsorientierte Beratungsleistungen den Markteintritt von Unternehmen in Afrika zu erleichtern, die Wettbewerbsfähigkeit der beratenen Unternehmen zu erhöhen und damit einen wirkungsvollen Beitrag zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowohl in Europa als auch in afrikanischen Zielmärkten zu leisten.
Die Geschäftsstelle Wirtschaftsnetzwerk Afrika steht allen interessierten Unternehmen für detaillierte Informationen und eine unverbindliche Beratung zur Listung oder Nutzung des Förderangebotes zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Förderverfahren sowie das Antragsformular finden Sie auf der BAFA Webseite www.bafa.de/bga.