Die chinesische Regierung hat bekannt gegeben, dass Personen aus europäischen Ländern (siehe nachstehende Liste), die über gültige Aufenthaltsgenehmigungen (für Arbeit, Privatangelegenheiten, Angehörigenaufenthalt) verfügen, bei den chinesischen Auslandsvertretungen in diesen Ländern kostenlos und ohne Einladung ein Visum für China beantragen können. Die entsprechenden Personen müssen sich nach der Einreise an die Vorschriften der chinesischen Regierung zur Bekämpfung von Epidemien halten, d.h. auch die 14-tägige Quarantänepflicht bleibt bestehen.
Liste der europäischen Länder: Albanien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
Geschäftsreisende und Personen, die nach China reisen wollen, um Aktivitäten in den Bereichen Wissenschaft und Technologie, Kultur, Bildung, Sport usw. nachzugehen, müssen weiterhin ein PU-Einladungsschreiben der zuständigen chinesischen Provinzbehörde zur Beantragung eines Visums bei der chinesischen Auslandsvertretung in Deutschland vorlegen. Wer per „Fast Track" und mit einem Charterflug nach China reist, muss weiterhin im Voraus einen COVID-19-Test (Nukleinsäure-Test) durchführen und mit einem negativen Testzertifikat an Bord des Flugzeugs gehen.
Weiterführende Informationen zur neuen Einreiseregelung finden Sie auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Deutschland:
http://de.china-embassy.org/det/sgyw/t1805882.htm
Informationen zu den von der Deutschen Handelskammer in China durchgeführten Charterflügen finden Sie auf der AHK-Webseite:
https://china.ahk.de/charterflight
(Quelle: IHK für München und Oberbayern, DIHK)