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China: Lockerungen bei der Einreise und Quarantäne

Peking. - Der Staatsrat hat die neuste Ausgabe des Präventions- und Kontrollprotokolls für COVID-19 veröffentlicht. In dem Protokoll wurde die Quarantänezeit für einreisende Personen von 14 auf 7 Tage zentraler Quarantäne und von 7 auf 3 Tage häuslicher Gesundheitsüberwachung reduziert

Die lokalen Regierungen sollten nun die Regeln in ihren Regionen umsetzen. Im Juni veröffentlichte die chinesische Botschaft in Deutschland eine Mitteilung über die Anpassung der chinesischen Visumanforderungen für Ausländer:

PU-Briefe sind für die Erteilung eines Arbeitsvisums nicht mehr erforderlich, was eine Rückkehr zu den Zeiten vor der Pandemie bedeutet. Auch Ehepartner und Kinder benötigen keinen PU-Brief mehr, es genügt die Vorlage einer Verwandtschaftsbescheinigung.

Bis zum 14. Juli gab es keine offizielle Mitteilung, dass das Erfordernis eines PU-Briefs für kurzfristige Geschäftsvisa aufgehoben wurde. Die Praxis zeigt jedoch, dass PU-Briefe doch nicht erforderlich sind.


Quelle: AHK China, News International IHK Aschaffenburg