Die lokalen Regierungen sollten nun die Regeln in ihren Regionen umsetzen. Im Juni veröffentlichte die chinesische Botschaft in Deutschland eine Mitteilung über die Anpassung der chinesischen Visumanforderungen für Ausländer:
PU-Briefe sind für die Erteilung eines Arbeitsvisums nicht mehr erforderlich, was eine Rückkehr zu den Zeiten vor der Pandemie bedeutet. Auch Ehepartner und Kinder benötigen keinen PU-Brief mehr, es genügt die Vorlage einer Verwandtschaftsbescheinigung.
Bis zum 14. Juli gab es keine offizielle Mitteilung, dass das Erfordernis eines PU-Briefs für kurzfristige Geschäftsvisa aufgehoben wurde. Die Praxis zeigt jedoch, dass PU-Briefe doch nicht erforderlich sind.
Quelle: AHK China, News International IHK Aschaffenburg