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China: Neue Importbestimmungen seit 1. Juni 2018

Nürnberg (28.06.2018) - Mit Stichtag 1. Juni 2018 sind neue Zollvorschriften beim Import von Waren nach China zu beachten:

  • Enterprise code of shipper: Bitte beachten Sie, dass sich dieser Code sich über das Land, in dem der Versender ansässig ist, definiert. Beispiel: Ist der Versender in Deutschland ansässig, wäre als Enterprise code die EU Steuernummer oder die UST-ID anzugeben
  • Country code of shipper
  • Contact number & Contact Identifier of shipper

Pflichtangaben zum Empfänger:

 

  • Enterprise code of consignee (für Land China)
  • Country code of consignee
  • Contact number & Contact Identifier of consignee

Weitere Pflichtangaben:

Bei Sendungen mit Empfänger “to order” wird eine Telefonnummer der Kontaktperson („Notify“) zur Pflichtangabe.
Eine aussagekräftige Warenbeschreibung, die den Vorgaben des chinesischen Zolls entspricht.

Unter diesem Link finden Sie weitere Informationen.

(Quellen: IHK Nürnberg News, DIHK, AHK Shanghai, Germany Trade And Invest (GTAI)‎, Cisema)