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China: Neue Regeln im E-Commerce

Nürnberg (10.01.2019) - Seit 1.1.2019 gelten neue Regeln im grenzüberschreitenden E-Commerce mit China. Welche Waren weiterhin nach China exportiert werden dürfen und wie die aktuellen Vorschriften aussehen, lesen Sie hier.

Im grenzüberschreitenden E-Commerce mit China gelten seit 01.01.2019 neue Regeln. Betroffen sind alle Lieferungen an Endverbraucher in China. Zum einen hat das chinesische Finanzministerium eine Liste publiziert mit allen im E-Commerce seit 01.01.2019 erlaubten Waren. Unter anderem gehören dazu haltbare Lebensmittel, Körperpflegemittel, Chemische Erzeugnisse und weitere. Unter Anhang finden Sie die vollständige Liste. Die Liste ist nur auf chinesisch verfügbar, Sie können die zugelassenen Waren jedoch anhand der Zolltarifnummern erkennen.

Verantwortlichkeit hat sich geändert

Neben den zugelassenden Waren hat sich auch die Verantwortlichkeit bei der Einhaltung der Regeln geändert. Betreiber von Online-Shops und von Handelsplattformen mit Sitz in China sind für die Einhaltung gesetztlich verpflichtet darauf zu achten, dass Zollabgaben gezahlt werden, nur zugelassene Waren eingeführt werden und die Beschriftung auf chinesisch erfolgt. Sofern die Waren keine chinesische Etikettierung haben, müssen die Angaben auf der Website des Shops bzw. der Plattform auf chinesisch verfügbar sein. Die zollrelevanten Daten müssen den Zollstellen in Echtzeit zur Verfügung gestellt werden.

Qualität, Sicherheit, Hygiene, Umweltschutz

Wichtig für deutsche Exporteure ist außerdem, dass die Waren zwar nicht den chinesischen Vorschriften hinsichtlich Qualität, Sicherheit, Hygiene, Umweltschutz und Kennzeichnung entsprechen müssen, jedoch den Vorschriften des Ursprungslandes.

Bei Qualitätsproblemen oder Sicherheitsrisiken müssen die Betreiber der Plattformen ein Warn- und Rückrufsystem nachweisen.
Detaillierte Informationen zu den neuen Regelungen stellt das chinesische Wirtschaftsministerium auf Englisch zur Verfügung. Hier finden Sie die Verlinkung.

Quelle: News International IHK Nürnberg, Chinesisches Wirtschaftsministerium, Chinesisches Finanzministerium, GTAI