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China: Registrierung von Herstellerbetrieben

Das Zentrale Zollamt der Volksrepublik China (GACC) fordert in dem Dekret Nummer 248 vom 12. April 2021 erstmals die Etablierung eines Listungsverfahrens für deutsche Betriebe, die diverse Produktkategorien in die VR China exportieren möchten.

Die Ausfuhr von zahlreichen Produktkategorien aus der Bundesrepublik Deutschland in die  VR China war bislang ohne vorheriges Listungsverfahren bei den chinesischen Behörden möglich (traditioneller Handel).

In einem Dekret des Zentralen Zollamtes der Volksrepublik China (GACC) vom April 2021 fordert die chinesische Seite erstmals die Etablierung eines Listungsverfahrens für deutsche Betriebe, die diverse Produktkategorien in die VR China exportieren möchten. Um weiterhin einen reibungslosen Handel zu gewährleisten, führt GACC die Registrierung der traditionell exportierenden Herstellerbetriebe auf Basis eines Pre-Listings durch.

Dieses Pre-Listing betrifft ausschließlich Herstellerbetriebe und die folgenden 14 Produktkategorien:

  1. Därme
  2. Bienenerzeugnisse
  3. Eier und Eierzeugnisse
  4. essbare Fette und Öle
  5. gefüllte Teigwaren
  6. essbares Getreide
  7. Produkte der Getreidemühle-Industrie und Malz
  8. frisches und getrocknetes Gemüse sowie getrocknete Bohnen
  9. ungeröstete Kaffee- und Kakaobohnen
  10. Gewürze
  11. Nüsse und Samen
  12. Trockenobst
  13. diätetische Lebensmittel
  14. Lebensmittel zur Gesundheitsvorsorge (Functional Food)

Deutschland wurde aufgefordert, eine Liste der Herstellerbetriebe, welche seit dem 01. Januar 2017 Produkte dieser Kategorien in die Volksrepublik China bereits exportiert haben, an die VR China zu übermitteln. Die betroffenen Wirtschaftsverbände wurden gebeten, diese Listen zusammenzustellen.

Die Frist für die Übermittlung der Listen durch die betroffenen Wirtschaftsverbände an das BVL war der 18. Oktober 2021.

Betriebe, die Handelsbeziehungen zur Volksrepublik China für die o.g. Produktkategorien pflegen, und die nicht in den entsprechenden Wirtschaftsverbänden organisiert sind, können sich für eine Aufnahme in die Liste an ihre zuständige Überwachungsbehörde wenden.

Darüber hinaus hat GACC mitgeteilt, dass sich Hersteller anderer Produkte, als die der oben genannten Kategorien, wie beispielsweise alkoholische Getränke, nach dem 01. November 2021 selbst über das System www.singlewindow.cn registrieren lassen können.

Bestehende Registrierungsverfahren und Listungen (Fleisch- und Fleischerzeugnisse, Fisch-und Fischereierzeugnisse, Milch- und Milcherzeugnisse) werden fortgeführt wie bisher und sind von dieser aktuellen Listungsabfrage unberührt.

Diese und weitere Informationen sind über die Homepage des BVL unter www.bvl.bund.de/export abrufbar.

Quelle: News International IHK Nürnberg, DIHK