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China: Verstoß gegen geltende Marktregeln kann Sanktionen nach sich ziehen

Nürnberg (13.10.2020) - Das chinesische Handelsministerium wird zukünftig Maßnahmen gegen ausländische Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen ergreifen, die die legitimen Interessen Chinas schwer verletzen.

Wenn Geschäfte oder damit zusammenhängende Aktionen Chinas Souveränität, Sicherheits- und Entwicklungsinteressen schädigen, gegen Marktregeln verstoßen, oder anderweitig deren legitime Interessen schwer verletzen, dann kommt das ausländische Unternehmen oder die Einzelperson zukünftig auf eine sogenannte "Entitätenliste".

Konkret drohen Firmen und Einzelpersonen, die auf der "Schwarzen Liste" stehen, folgende Maßnahmen:

  • Einschränkungen oder Verbote im Handel mit China (Import als auch Export)
  • Einschränkungen oder Verbote bei Investitionen in China
  • Entzug der Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung sowie Verweigerung der Einreise
  • Geldstrafen

Die Bestimmungen gelten seit dem 19. September 2020 und sind auf der Webseite des chinesischen Handelsministeriums in englischer Sprache veröffentlicht.

Zur Umsetzung sagte das chinesische Handelsministerium (MOFCOM), es werde ein Büro eingerichtet, das Fälle von Unternehmen oder Einzelpersonen, die verdächtigt würden, gegen die neuen Regeln zu verstoßen, untersuchen und entscheiden solle. Wichtig hierbei ist, dass keine sofortige Entscheidung, sondern ein Prozess vorgesehen ist, der jeder Organisation oder Person, gegen die ermittelt werde, die Möglichkeit geben soll, sich zu verteidigen und gegebenenfalls ihr Verhalten anzupassen. Firmen, die bereits auf die Liste gesetzt wurden, können entfernt werden, wenn sie ihr Verhalten "korrigieren" und rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um die Konsequenzen ihrer Handlungen zu negieren.

Der Schritt war bereits im Mai 2019 angekündigt worden. Obgleich die Regeln offiziell nicht gegen ein Land oder eie Entität gerichtet sind, werden sie als Reaktion auf die US Entity List bzw. Bemühungen der USA eingeordnet, chinesische Technologieunternehmen einzudämmen. Die allgemeinen Formulierungen und damit verbundene Intransparenz könnten sich ersten Einschätzungen zufolge auch negativ auf die Investitionsbereitschaft deutscher Unternehmen auswirken.

Bisher sind in Zusammenhang mit der "Liste für unzuverlässige Entitäten" keine Fälle von deutschen oder europäischen Unternehmen bekannt. Sollten Sie betroffen sein oder Probleme im Zusammenhang mit der Liste bekommen, bitten wir darum, dass Sie Ihre zuständige IHK kontaktieren.

(Quelle: IHK Nürnberg für Mittelfranken)