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Corona: Bayerische "Notbekanntmachung" für die Einreise aus dem Ausland

München (14.04.2020) - Im Rahmen der Grenzsicherungsmaßnahmen gegen die Corona-Krise hat die Bayerische Staatsregierung für die Einreise aus dem europäischen und internationalem Ausland eine sogenannte Notbekanntmachung herausgegeben, welche die Quarantäneregeln für einreisende Personen spezifiziert.

Die dort niedergelegten Ausnahmen von der grundsätzlichen 14-tägigen Quarantäne zu Hause betreffen insbesondere Berufspendler und Arbeitskräfte, die für einen vorübergehenden Zeitraum ins Bundesgebiet einreisen wollen. Die Regelung gilt bis zum Ablauf des 19.04.2020.

Hier geht es zur Notbekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung.

(Quelle: IHK für München und Oberbayern, Bayerische Staatsregierung)