Die dort niedergelegten Ausnahmen von der grundsätzlichen 14-tägigen Quarantäne zu Hause betreffen insbesondere Berufspendler und Arbeitskräfte, die für einen vorübergehenden Zeitraum ins Bundesgebiet einreisen wollen. Die Regelung gilt bis zum Ablauf des 19.04.2020.
Hier geht es zur Notbekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung.
(Quelle: IHK für München und Oberbayern, Bayerische Staatsregierung)