Auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie aktuellen Einreisebeschränkungen.
Grundsätzlich sind Reisen in andere EU-Ländern möglich.
Es gelten länderspezifische Reisewarnungen aufgrund der Pandemie. Welche Länder betroffen sind und welche Regelungen in anderen Ländern gelten, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.
Das müssen Sie bei der Rück-/Einreise aus einem Risikogebiet beachten:
Ob Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, können Sie dieser Liste des RKI entnehmen.
Bereits bevor Sie einreisen, müssen Sie eine digitale Einreiseanmeldung durchführen, wenn Sie sich bis zu zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Auf der Homepage www.einreiseanmeldung.de geben Sie die Informationen zu Ihren Aufenthalten der letzten zehn Tage an.
Sollte Ihnen aufgrund fehlender technischer Ausstattung oder aufgrund technischer Störung eine digitale Einreiseanmeldung nicht möglich sein, müssen Sie stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen.
Nach Aufenthalt in einem Risikogebiet müssen Sie außerdem bis spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass Sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Die zuständige Behörde (in der Regel das Gesundheitsamt) kann die Vorlage eines Nachweises von Ihnen bis zu zehn Tagen nach Einreise verlangen. Nachweise sind entweder ein Testergebnis oder ein ärztliches Zeugnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.
Bitte beachten Sie die besonderen Regeln für Einreisen nach Aufenthalt in Gebieten mit besonders hohen Infektionsrisiken. Dazu gehören Regionen mit besonders hohen Fallzahlen oder Regionen, in denen sich bestimmte Virusmutationen verbreitet haben. Diese Gebiete sind auf dieser Liste des RKI ausgewiesen. Reisende aus diesen Gebieten müssen sich schon vor der Abreise testen lassen und müssen ein negatives Testergebnis dem Beförderer, beispielsweise der Fluggesellschaft, vorlegen. Auch bei der Einreisekontrolle in Deutschland durch die Bundespolizei kann der Nachweis verlangt werden.
Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen Sie sich direkt nach Ankunft nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort - begeben und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne). Beachten Sie auch mögliche Ausnahmeregelungen zur Quarantänepflicht nach dem Recht Ihres Bundeslandes (insbesondere Durchreisende und Grenzpendler).
Die häusliche Quarantäne kann in der Regel mit einem negativen Testergebnis frühestens nach fünf Tagen beendet werden. Beachten Sie bitte für die Quarantäneregelungen die Regelungen ihres Bundeslandes.
Wenn Sie Fragen zu den Quarantäne-Vorschriften haben, wenden Sie sich am besten direkt an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.
Für Bayern müssen Sie zusäztzlich die Bestimmungen der bayerischen Quarantäneverordnung beachten.
Quelle: News International IHK Würzburg