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Corona-Krise: Einreise nach Deutschland und teilweise Grenzschließung

Nürnberg (20.03.2020) - Seit heute ist der Grenzübertritt an den Landgrenzen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz nur noch an bestimmten Grenzübergangsstellen möglich. Die Liste der zugelassenen Grenzübergangsstellen ist für Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite des Bundesinnenministerium unter www.bmi.bund.de einsehbar.

Hier finden Sie die Liste der zum Grenzübertritt zulässigen Grenzübergangsstellen!

Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie grenzüberschreitendes Reisen aus berufsbedingten Gründen oder zur Ausübung einer Berufstätigkeit zur Durchführung von Vertragsleistungen bleibt – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – zulässig (u.a. Berufspendler, Saisonarbeitnehmer, EU-Parlamentarier, akkreditierte Diplomaten). Dies ist durch Mitführung geeigneter Unterlagen (u.a. Arbeitsvertrag, Auftragsunterlagen, Grenzgängerkarte) zu belegen."

Deutsche Staatsangehörige dürfen nach wie vor nach Deutschland einreisen. Für EU-Bürger sowie für Drittstaatsangehörige gilt, dass Grenzübertritte ohne dringenden Reisegrund an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark nicht mehr zulässig sind. Die Entscheidung darüber liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Beamten vor Ort. Die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei sind erfahren in der Beurteilung solcher Einsatzfälle, da diese "tägliches Geschäft" einer Grenzpolizei sind.