LKW-Fahrer mit Wohnsitz oder Staatsbürgerschaft in der EU oder im Schengen-Raum müssen ab sofort nicht mehr vorab beim Gesundheitsbetrieb gemeldet werden. Auch die 72 + 48 Stunden-Regel gilt für LKW-Fahrer aus der EU (+ Schengen) nicht mehr.
Die neue Regelung gilt ab sofort.
Nach Absprache mit dem italienischen Innenministerium, Transportministerium, sowie dem Regierungskommissariat Bozen, ist es derzeit (bis voraussichtlich 3. Juni) noch PFLICHT eine „Eigenerklärung“ mitzuführen.
Verwenden Sie hierzu bitte folgende Eigenerklärung (die auch von italienischen Staatsbürgern für Reisen zwischen Regionen verwendet werden muss): https://www.interno.gov.it/sites/default/files/allegati/nuovo_modello_autodichiarazione_editabile_maggio_2020.pdf
(Quelle: IHK Würzburg-Schweinfurt, Handelskammer Bozen)