Die schriftliche Bescheinigung über das negative Testergebnis muss bei der Einreise nach Tschechien mitgeführt werden und im Falle einer Grenz- oder Aufenthaltskontrolle vorgelegt werden. Ausnahmen von der Testpflicht gibt es für Reisen, die nicht länger als 24 Stunden dauern und für Genesene oder Geimpfte.
Einreise nach Deutschland- Aufhebung einzelner Länder als Risikogebiete
Seit 13.06.2021 gilt ganz Österreich– nun auch die Bundesländer Tirol und Vorarlberg –nicht mehr als Risikogebiet. Bereits seit 06.06.2021 sind Italien, Tschechien und einige Kantone der Schweiz keine Risikogebiete mehr.
Einreise auf dem Landweg - keine Beschränkungen
Einreisende, die aus diesen Gebieten auf dem Landweg nach Deutschland kommen, müssen keine Einreisebeschränkungen mehr beachten. Damit entfallen bei der Einreise nach Deutschland aus diesen Ländern und Regionen, die zum Zeitpunkt der Einreise nicht mehr als Risikogebiet durch das RKI ausgewiesen sind, die digitale Einreisemeldung, die Testpflicht sowie die Quarantänepflicht. Flugreisende benötigen weiterhin ein negatives Testergebnis bzw. einen Genesenen- oder Impfnachweis.
Aber Achtung: dies betrifft nur die Ein- bzw. Rückreise nach Deutschland. Die Einreise in das jeweilige Land kann diverse Meldungen sowie die Vorlage von Testungen/Impf- oder Genesenennachweis beinhalten.
Detailliertere Informationen finden Sie auf der BHI-Webseite, Bayern Handwerk International.
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