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Corona: Quarantäne bei der Einreise nur noch nach Aufenthalt außerhalb der EU

München (18.05.2020) - Änderung: Die Einreise-Quarantäne gilt nur noch bei Aufenthalt außerhalb der EU.

Die Quarantäne-Pflicht bei Einreise nach Bayern gilt grundsätzlich nicht, wenn eine Person aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland einreist und sich innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise auch nicht außerhalb dieser Staaten aufgehalten hat.

Sollte eines dieser Länder jedoch zum Zeitpunkt der Einreise nach den statistischen Auswertungen und Veröffentlichungen des European Center for Disease Prevention and Control eine Neuinfiziertenzahl von mehr als 50 Fällen pro 100 000 Einwohner (kumulativ in den letzten sieben Tagen) aufweisen, bleibt die 14-tägige Quarantäne verpflichtend.

Analog wurde auch für Einreisende aus anderen Ländern eine Ausnahmeregelung getroffen: Personen, die aus Staaten einreisen, für die das Robert Koch-Institut aufgrund der dortigen epidemiologischen Lage die Entbehrlichkeit von Schutzmaßnahmen in Bezug auf Ein- und Rückreisende ausdrücklich festgestellt hat, können ebenfalls nach Bayern einreisen, ohne die 14-tägige Quarantäne antreten zu müssen.

Die Änderung der Einreise-Quarantäneverordnung ist bis zum 15. Juni in Kraft. Mit ihr bleiben alle weiteren Ausnahmen von der Quarantäne-Pflicht gemäß der Verordnung vom 9. April bestehen.

Die Einreise-Quarantäneverordnung vom 9. April finden Sie hier.

Die Änderung zur Einreise-Quarantäneverordnung vom 15. Mai finden Sie hier.

Quelle: IHK München, vbw