München (15.06.2021) - Zwölf weitere Länder auf dem Balkan, in Osteuropa, Asien und Nordamerika gelten nach sinkenden Corona-Infektionszahlen ebenso nicht mehr als Risikogebiete, darunter die USA und Kanada.
Immer weniger Corona-Risikogebiete
Somit bestehen für die Einreise aus Österreich und der Schweiz keinerlei Einschränkungen mehr, sofern die Einreise auf dem Landweg erfolgt. Es entfallen neben der Quarantänepflicht auch die erforderlichen Melde- und Nachweispflichten. Dies gilt für auch alle anderen Region der EU und Norwegens, sowie Liechtenstein und Island, die nicht mehr als Risikogebiete gelistet sind.
Bei Drittstaaten besteht nach wie vor ein Einreiseverbot, sofern keine der Ausnahmen greift bzw. der Staat von diesem Einreisverbot explizit ausgenommen ist gemäß Ausnahmeliste des Bundesministeriums des Inneren. Eine uneingeschränkte Einreise ist derzeit nur aus folgenden Ländern möglich:
Australien, Israel, Japan, Neuseeland, Singapur, Südkorea, Thailand
In allen anderen Fällen muss einer der Ausnahmegründe greifen, wie beispielsweise die Einreise von Fachkräften oder qualifizierten Arbeitnehmern, deren persönliche Präsenz aus wirtschaftlichen Gründen zwingend notwendig ist. Hierunter können auch der Abschluss von wichtigen Verträgen, Messebesuche und Kongresse fallen, sofern deren Notwendigkeit nachgewiesen werden kann. -> Erklärung zur unbedingten Erforderlichkeit einer kurzfristigen Geschäftsreise
Flugreisende müssen dagegen nach wie vor dem Beförderer vor dem Abflug ein negatives Testergebnis (PCR-Test max. 72h, Antigen-Schnelltest max. 48h vor Landung), einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen, auch bei der Einreise aus einem Land der Europäischen Union, der Schweiz, Liechtenstein, Island oder Norwegen.
Die Einstufung der Risikogebiete gemäß dem Robert Koch-Institut finden Sie hier.
Quelle: News International IHK München, Bundesministerium für Gesundheit, RKI)