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Corona-Virus: Maßnahmen im Bereich Zölle und Steuern

Nürnberg (19.03.2020) - In seiner Fachmeldung vom 17.03.2020 informiert der deutsche Zoll über folgende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus:

1. Zoll: Aufrechterhaltung des Abfertigungsbetriebs in Zollämtern, Warenverkehr mit China, Ein- und Ausfuhr von Desinfektionsmitteln und Schutzkleidung 

In den örtlichen Zollstellen bestehen Konzepte zur Aufrechterhaltung der Zollabfertigung, so dass auch bei Ausfallszenarien einzelner Standorte eine Abfertigungsmöglichkeit grundsätzlich gewährleistet wird.

Sollte die Abfertigung in konkreten Fällen eingeschränkt werden, erhalten Unternehmen Informationen über Mitteilungen in regionalen Presseorganen sowie über die Internetseite www.zoll.de, speziell in der Rubrik Allgemeine Dienststellensuche.
Darüber hinaus sollen die zuständigen Industrie- und Handelskammern durch die Hauptzollämter in Kenntnis gesetzt werden, die wiederum die entsprechenden Informationen an ihre Mitgliedsunternehmen steuern sollen.

Hinweis des DIHK: Ebenso wie die IHKs treffen auch die Zollstellen Vorbereitungen, den Kundenverkehr und den physischen Dokumentenverkehr auf ein vertretbares Risiko zu beschränken. Bislang sind laut Generalzolldirektion (GZD) noch keine Zollstellen komplett geschlossen (Stand 17.03.2020). Aber der Zoll bereitet sich ebenfalls auf alle Eventualitäten vor.

In diesem Zusammenhang setzt sich der DIHK gegenüber der GZD dafür ein, für die Einfuhr- und Ausfuhrabfertigung die Vorlage von Dokumenten in elektronischer Form bzw. einen vollständigen elektronischen Datenaustausch zwischen Unternehmen und Zoll zu ermöglichen und dementsprechend soweit wie möglich auf die Anforderung zu verzichten, diverse Zolldokumente bei der Zollabwicklung im Original vorlegen zu müssen. Dies gilt nicht nur mit Blick auf mögliche Einschränkungen bei den Zollämtern. Auch aufgrund des eingeschränkten Flugverkehrs zwischen der EU und Drittstaaten können Originaldokumente u.U. nicht wie bisher per Luftpost fristgerecht zugestellt werden. Verzögerungen bei der Vorlage der Originaldokumente sollten nicht zu einer Verzögerung der Warenabfertigung in den Zollstellen führen.


2. Außenwirtschaftsrecht: Ausfuhr-/Verbringungsverbot von Schutzausrüstung und diesbezüglicher Ausnahmeregelungen Der Zoll weist erneut auf die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erlassenen Anordnungen vom 4. bzw. 12.03.2020 bzgl. des Ausfuhr/Verbringungsverbotes von medizinischer Schutzausrüstung einschließlich diesbezüglicher Ausnahmeregelungen hin.


3. Steuern: Vermeidung von unbilligen Härten für betroffen Steuerpflichtige
Bei den bundesgesetzlich geregelten Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), sind die Hauptzollämter angewiesen worden, den Steuerpflichtigen angemessen entgegenzukommen. Dadurch sollen bei den betroffenen Steuerpflichtigen unbillige Härten vermieden werden. Insbesondere folgende steuerliche Maßnahmen
kommen hier in Betracht: 

Stundungen 

Stundungsanträge für nachweislich und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse gestellt werden. Die Steuern müssen bis zu diesem Zeitpunkt bereits fällig sein oder fällig werden. Anträge auf Stundung von nach dem 31. Dezember 2020 fällig werdenden Steuern sind besonders zu begründen.

Vollstreckungsaufschub

Drohen aktuell Vollstreckungsmaßnahmen kann unter Darlegung der aktuellen Situation des Vollstreckungsschuldners Vollstreckungsaufschub beantragt werden.

Vorauszahlungen

Nachweislich und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse einen Antrag auf Anpassung der bisher festgesetzten Vorauszahlungen stellen. Unternehmen, die von den Auswirkungen der Coronakrise betroffen sind, werden gebeten, sich an das zuständige Hauptzollamt zu wenden. Um eine zügige Antragsbearbeitung zu gewährleisten, sind die Anträge entsprechend zu begründen und der Zusammenhang zur Corona-Krise glaubhaft darzulegen. Die Hauptzollämter werden Anträge möglichst entgegenkommend bearbeiten.

Alle Angaben ohne Gewähr!

Quelle: IHK Nürnberg, DIHK, Fachmeldung vom 17.03.2020,