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Corona: Wieder strengere Einreisebestimmungen für Geschäftsreisende nach Südafrika

München (03.11.2020) - Seit dem 19. Oktober 2020 hat die südafrikanische Regierung Deutschland wieder auf die Liste der Hochrisikoländer gesetzt. Dies bedeutet, dass Geschäftsreisende aus Deutschland für die Einreise nach Südafrika einige zusätzliche Maßnahmen ergreifen müssen.

Die AHK Südliches Afrika unterstützt Geschäftsreisende bei den notwendigen Formalitäten. Folgende Aspekte sind für die Einreise nach Südafrika zu berücksichtigen:

  • Nachweis eines negativen Coronatests, der bei Einreise nach Südafrika nicht älter als 72 Stunden sein darf
  • Vor Abreise aus Deutschland eine Genehmigung durch das South African Department of Home Affairs einholen (covid19businesstravel@dha.gov.za ). Die folgenden Dokumente werden hierzu von dem / der Reisenden benötigt: Reisepasskopie, Nachweis der durchzuführenden Geschäftstätigkeit in Südafrika, Reiseplan nach und in Südafrika, Adressnachweis für den Aufenthalt in Südafrika
  • Das Excel-Dokument „Entry Level Application“ zur weiteren Kommunikation das die Deutsche Botschaft in Pretoria an die AHK Südliches Afrika übersenden. Ansprechpartner bei der AHK Südliches Afrika ist Angeline Marokoane (E-Mail: amarokoane@germanchamber.co.za )

Eine Liste der aktuell 22 von Südafrika als Risikogebiete eingestuften Länder sowie weitere Informationen erhalten Sie auch direkt auf der Website des South African Department of Home Affairs.

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Quelle: News International IHK München, DIHK