Die AHK Südliches Afrika unterstützt Geschäftsreisende bei den notwendigen Formalitäten. Folgende Aspekte sind für die Einreise nach Südafrika zu berücksichtigen:
- Nachweis eines negativen Coronatests, der bei Einreise nach Südafrika nicht älter als 72 Stunden sein darf
- Vor Abreise aus Deutschland eine Genehmigung durch das South African Department of Home Affairs einholen (covid19businesstravel@dha.gov.za ). Die folgenden Dokumente werden hierzu von dem / der Reisenden benötigt: Reisepasskopie, Nachweis der durchzuführenden Geschäftstätigkeit in Südafrika, Reiseplan nach und in Südafrika, Adressnachweis für den Aufenthalt in Südafrika
- Das Excel-Dokument „Entry Level Application“ zur weiteren Kommunikation das die Deutsche Botschaft in Pretoria an die AHK Südliches Afrika übersenden. Ansprechpartner bei der AHK Südliches Afrika ist Angeline Marokoane (E-Mail: amarokoane@germanchamber.co.za )
Eine Liste der aktuell 22 von Südafrika als Risikogebiete eingestuften Länder sowie weitere Informationen erhalten Sie auch direkt auf der Website des South African Department of Home Affairs.
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Quelle: News International IHK München, DIHK