Die Geltungsdauer dieser Einfuhrabgabenbefreiung war zunächst bis zum 31.07.2020, 31.10.2020 und dann bis zum 31.04.2021 befristet. Mit dem nun getroffenen Kommissionsbeschluss vom 19.04.2021 wurde die Gültigkeitsdauer bis zum 31.12.2021 verlängert.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen einer Inanspruchnahme der Abgabenbefreiung finden Sie im ursprünglichen Kommissionsbeschluss (EU) Nr. 2020/491, auf der Corona-Website von DG Taxud sowie auf der Corona-Website der deutschen Zollverwaltung. DG Taxud stellt auf ihrer Corona-Website auch eine Indikativ-Liste (Stand 19.04.2021) mit Zolltarifnummern der (teilweise) abgabenbefreiten Hilfsgüter zu Verfügung. So sind beispielsweise die Zolltarifnummern für COVID-Testkits auf S.5 und für COVID-Impfstoffe auf S.6 zu finden.
(Quelle: IHK zu Coburg)