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Coronakrise: Carnet ATA

Berlin (17.04.2020) - Die Verwendung von ATA Carnets, insbesondere die Wiederausfuhr von Waren, deren Carnet abgelaufen ist, wird derzeit durch viele Präventivmaßnahmen, wie z.B. Grenzschließungen, Flugannullierungen oder Quarantäneanforderungen erschwert. Daher haben sich der DIHK und andere bürgende Verbände an die Internationale Handelskammer (ICC Paris) gewandt und darum gebeten, auf internationaler Ebene aktiv zu werden.

Obwohl die WZO (Weltzollorganisation) eine allgemeine Empfehlung ausgesprochen hat, werden Entscheidungen im Zusammenhang mit Carnet ATA-Anträgen letztendlich auf der Ebene der nationalen Zollbehörden getroffen. Die nationalen Zollorganisationen werden gebeten, sich unverzüglich mit ihren Zollbehörden in Verbindung zu setzen, um zu erfahren, wie ihr Zoll mit diesen Problemen umgehen möchte, und dann Bericht zu erstatten.

Dazu hat die ICC eine Seite auf ihrer Homepage eingerichtet, die spezielle Informationen enthält, die von den nationalen Zollorganisationen im Zusammenhang mit der Handhabung von Carnet ATA-Operationen während des problematischen Ausbruchs von COVID-19 gesammelt wurden. Die Seite wird ständig mit Informationen aktualisiert, die nach und nach gesammelt werden. Der DIHK prüft diese Seite regelmäßig, um die IHKs auf dem neuesten Stand zu halten.

Bitte beachten Sie, dass, falls Sie als Carnetinhaber aufgrund der COVID-19-Pandemie Waren nicht rechtzeitig re-exportiert haben, diese Vorfälle von Fall zu Fall analysiert werden müssen. Die endgültige Entscheidung über eine Regulierung kann nur von den Zollbehörden getroffen werden, die eine vorübergehende Zulassung gewährt haben. Falls die Verspätung nicht einwandfrei reguliert wurde, sollten Carnetinhaber im eigenen Interesse so viele Unterlagen wie möglich sammeln (z.B. Ersatz-Carnet, alternative Nachweise für die Wiederausfuhr, Sperrvermerke der Regierung, Stornierungen/Umbuchungen von Flugtickets, Verlängerung der Hotelreservierung usw.), um zukünftige Schadensfälle zu unterstützen.
 
(Quelle: IHK für München und Oberbayern, DIHK)