Ganz Tschechien zu Risikogebiet erklärt
Das Robert-Koch-Institut hat am 25.9.2020 auch die zwei Kreise Aussig / Usti nad Labem und den Mährisch-Schlesichen Kreis zu Risikogebieten erklärt. Damit ist die gesamte Tschechische Republik von Deutschland nun als Risikogebiet eingestuft.
Abgesehen von den Einschränkungen bei Geschäftsreisen hat diese Risiko-Bewertung keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Berufspendler und den Warenverkehr von und nach Tschechien. Die noch bis zum 18.10.2020 gültige Einreise-Quarantäne-Verordnung des Freistaats Bayern (§ 2 Abs. 2 Pkt. 4) nimmt Berufspendler auch bei der Einreise aus Risikogebieten von der Quarantäne-Verpflichtung aus. Die tschechischen Pendler können also weiterhin täglich über die Grenze zu ihren Arbeitgebern kommen. Nach Aussagen der Bundespolizei sind über die üblichen Routinekontrollen hinaus keine zusätzlichen Grenzkontrollen für Berufspendler vorgesehen.
Den Arbeitgebern wird empfohlen, den tschechischen Beschäftigten die Arbeitgeberbescheinigung für Berufspendler auszustellen. Der Vordruck ist mit den Ministerien/Behörden abgestimmt und dient Berufspendlern bei möglichen Kontrollen den Pendlerstatus nachzuweisen.
Grundsätzlich sind alle Berufspendler darauf hinzuweisen, dass die Ausnahmen von der Einreise-Quarantäne-Verordnung nur für Personen gelten, die keine Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen!
Wichtige Information für deutsche Beschäftigte in Tschechien: Für Deutsche Staatsbürger, die bei tschechischen (Tochter-)Unternehmen beschäftigt sind und dort ihren Arbeitsort haben, fällt auch die Heimreise unter die Ausnahmen von der Bayerischen Einreise-Quarantäneverordnung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 6 der BayEQV. Begründung ist hier die Heimreise von einem unvermeidbaren, berufsbedingten Auslandsaufenthalt in Verbindung mit erheblichen sozialen Aspekten (Familie, Lebenspartnerschaften, Bekannte etc.). Gegebenenfalls können die betroffenen Personen laut Auskunft des Koordinierungsstabs Corona der Bayerischen Staatskanzlei auch eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung von der örtlichen Kreisverwaltungsbehörde einholen (§ 2 Abs. 2 Satz 2 BayEQV).
Ebenfalls von der Quarantänepflicht nicht erfasst werden nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EQV Personen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und deren Aufenthalt im Ausland nicht der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient hat.
Für alle anderen Einreisenden nach Deutschland aus Tschechien gilt: Bei Einreise nach einem Aufenthalt in den als Risikogebiet eingestuften Regionen innerhalb der letzten 14 Tage gibt es eine Pflicht zur Quarantäne, die jedoch durch ein negatives PCR-Testergebnis abgekürzt werden kann. Dieser Test kann kostenlos in Deutschland gemacht werden oder höchstens 48 Stunden vor Abreise auch bereits in Tschechien. Die Durchreise durch Deutschland im Transit ist jederzeit möglich.
Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite der AHK Tschechien sowie der Webseite der Deutschen Botschaft Prag, beide werden regelmäßig aktualisiert.
Text/Quelle: IHK Regensburg
Weitere Meldungen zu Coronavirus-Schutzmaßnahmen in Tschechien:
Das tschechische Gesundheitsministerium hat am 3.8.2020 ein neues Ampelsystem für die Beurteilung der Coronavirus-Gefahr in Tschechien vorgestellt. Die einzelnen Bezirke Tschechiens werden je nach Infektionszahlen in vier Gruppen eingeteilt. Die Stufe 0 (weiß) bezeichnet kein Infektionsrisiko, in den grün gekennzeichneten Bezirken gibt es vereinzelte Coronavirus-Fälle, mit gelb sind Bezirke gekennzeichnet, in denen das Coronavirus sich außerhalb klar eingegrenzter Hotspots zu verbreiten beginnt und in rot gekennzeichneten Bezirken breitet sich das Coronavirus innerhalb der Gesellschaft aus.
Die Risikostufen sollen den regionalen Gesundheitsämtern helfen auf die aktuelle Situation reagieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können. Ziel des Ampelsystems ist es, relevante Beschränkungen und Hygienemaßnahmen von der aktuellen Situation in dem jeweiligen Bezirk abhängig zu machen. In den stärker betroffenen Bezirken sollten strengere Maßnahmen eingeführt werden, während jene mit wenigen oder keinen Infektionsfällen nicht mit Einschränkungen belastet werden sollten.
Die Ampel-Karte wird wöchentlich aktualisiert.
Seit dem 10. 9.2020 gelten landesweit folgende Hygieneregeln:
- Maskenpflicht in allen Innenräumen der Gebäude (Ausnahmen sind u.a. der eigene Haushalt, Hotelzimmer, Betriebe und Büros nur wenn der Abstand von zwei Metern zwischen den Mitarbeitern eingehalten wird, Kunden in Restaurants für die Zeit des Konsums von Speisen und Getränken) sowie in allen öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die komplette Auflistung aller aktuell geltenden Schutzmaßnahmen in Tschechien finden Sie auf der Webseite des Tschechischen Gesundheitsministeriums: Tschechische Informationen, englische Informationen. Hinweis: Die englische Übersetzung der tschechischen Originalversion wird z.T. mit einer Verspätung von 1 –2 Tagen veröffentlicht.
Einen Überblick über die aktuelle Anzahl der COVID-19-Erkrankungen in Tschechien nach Regionen finden Sie hier.
Aktueller Hinweis
Das Robert-Koch-Institut hat am 9.9.2020 die Stadtregion Prag und am 16.9.2020 die Region Mittelböhmen als Risikogebiete eingestuft. Die Einstufungen als Risikogebiet können Sie immer aktuell beim RKI überprüfen: Ausweisung der Risikogebiete
Aus Deutschland kann man weiterhin ohne Einschränkungen nach Tschechien einreisen. Für die Rückkehr nach Deutschland aus den oben genannten Regionen gilt die bayerische Einreise-Quarantäneverordnung. Lesen Sie dazu Rückkehr nach Deutschland - Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten und kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen zu den Ausnahmen.
Aktuelle Grenzregelungen
Die Grenzen zu Deutschland wurden bereits am 05.06.2020 geöffnet. Damit dürfen grenzüberschreitende Berufspendler, Geschäftsreisende sowie Touristen aus Deutschland nach Tschechien einreisen, ohne dass man bei der Einreise einen negativen Corona Test vorlegen oder in Quarantäne gehen muss.
Grundlage für die Grenzöffnung ist ein sogenanntes Ampelsystem, das die EU-Länder in Risikogruppen einteilt. Unter den “sicheren” Ländern, sind derzeit u.a. alle Nachbarstaaten Tschechiens, einschließlich Deutschland. Diese grün gekennzeichneten Länder werden als “sicher” in Bezug auf die Coronavirus-Infektion betrachtet. EU- Staatsbürger, die aus rot gekennzeichneten Ländern nach Tschechien einreisen möchten, müssen weiterhin einen negativen Corona Test bei der Einreise vorlegen oder eine Quarantäne absolvieren.
Die Einteilung der Risikogruppen nach dem Ampelsystem wird wöchentlich nach der epidemiologischen Situation in einzelnen Ländern aktualisiert. Die aktuelle Länderübersicht ist auf der Webseite des tschechischen Gesundheitsministerium zu finden. Die Bedingungen für die Einreise in die Tschechische Republik finden Sie auf der Webseite des tschechischen Innenministeriums auf Englisch.
Das Mitführen eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises ist verpflichtend.
Ihre Ansprechpartnerin für Tschechien bei Bayern Handwerk International
Im Falle einer vorübergehenden Entsendung der Mitarbeiter nach Tschechien zur Durchführung von Bau- und Montageaufträgen ist eine Entsendemeldung an das örtlich zuständige Arbeitsamt notwendig! Wir unterstützen Sie bei dieser und weiteren Meldepflichten. Irena Novotná, unsere deutschsprachige Leiterin unserer Repräsentanz Tschechien, steht Ihnen für Ihre Fragen zu Tschechien gerne zur Verfügung.
Irena Novotná
Leiterin der Repräsentanz Tschechien
Tel. +420 221 490 316
i.novotna(at)bh-international.de
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