Das müssen Unternehmen im Handel mit UK ab dem 1. Januar 2021 beachten:
- Unabhängig vom Ausgang der Brexit-Verhandlungen gibt es ab Januar 2021 neue Zollbestimmungen
- Eine europäische EORI-Nummer ist ab 2021 für Im- und Exporte verpflichtend
- Im Falle eines Abkommens sollte die Ursprungseigenschaft nachgewiesen werden, andernfalls wird – trotz eines eventuellen Handelsabkommens – ein Zoll erhoben
- Konformitätsbewertungen und Zertifizierungen, die von Prüfstellen aus dem Vereinigten Königreich ausgestellt werden, sind ab 2021 innerhalb der EU nicht mehr gültig
- Britische Betriebsgenehmigungen und Bescheinigungen für Verkehrsunternehmen verlieren in der EU ihre Gültigkeit
- Beim Handel mit Dienstleistungen fallen ab 2021 die Niederlassungsfreiheit und der freie Dienstleistungsverkehr weg
- Für UK gelten ab 2021 Export- und Importverbote für chemische Produkte, Abfall- und Dual-Use-Güter
- Besondere Vorschriften und Garantien bei der Datenübermittlung werden notwendig
- Sollte es kein Abkommen geben, kommen im Handel mit UK unter anderem Zölle hinzu
Mehr Details erfahren Sie im Artikel "To-do-Liste für Unternehmen vor dem Wirtschafts-Brexit" und in der Mitteilung "Getting ready for change" (PDF) der EU-Kommission.
Quelle: DIHK Themen und Positionen