Hinweis:

Diese Meldung stammt aus dem Archiv. In archivierten Meldungen sind möglicherweise nicht mehr funktionierende Links zu anderen Websites enthalten. Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Funktionalität der Links.

Das Bild zeigt die Schweiz.

Covid-19 in der Schweiz: Lockerungen bei der Vergabe von Meldebestätigungen‎

München (12.05.2020) - Der Schweizer Bundesrat hat beschlossen, die Einschränkungen bei der Vergabe von Meldebestätigungen zu lockern.

Im Zuge der Corona-Pandemie müssen Unternehmen, die in der Schweiz eine Dienstleistung erbringen wollen, ihre Tätigkeit bei den Schweizer Behörden melden und bei der Einreise die Meldebestätigung über die genehmigte Tätigkeit vorlegen. Derzeit muss ab dem ersten Einsatztag, unabhängig von der Dienstleistung, gemeldet werden. Seit dem 24. März wurden allerdings nur noch Meldebescheinigungen für Dienstleistungen in sogenannnten essenziellen Wirtschaftsbereichen bearbeitet, was eine Einreise für Dienstleister außerhalb dieser Bereiche nahezu unmöglich machte.

Bearbeitung läuft wieder

Seit dem 11. Mai bearbeiten die kantonalen Behörden wieder alle Anträge für Meldebestätigungen, die vor dem 25. März 2020 eingegangen sind und deren Bearbeitung bislang ausgesetzt wurde.
 
Zudem werden ab dem 11. Mai auch wieder neu eingehende Meldungen für grenzüberschreitende Dienstleitungen bearbeitet, unabhängig davon, in welchem Wirtschaftsbereich die Tätigkeit ausgeführt werden soll. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Dienstleistungerbringung vor dem 25. März 2020 vertraglich vereinbart wurde. Weitere Informationen sowie den Zugang zum Online-Formular für die Meldebescheinigung finden Sie auf der Website des Schweizer Staatssekretariats für Migration.
 
Alle anderen Einreisebeschränkungen sowie die Grenzkontrollen bleiben bis auf Weiteres bestehen.
 
Aktuelle Informationen zur Lage in der Schweiz finden Sie beim Außenwirtschaftsportal Bayern.
 
(Quelle: Handelskammer Deutschland-Schweiz; IHK Hochrhein-Bodensee; Schweizer Staatssekretariat für Migration)