In den letzten Wochen wurden diese Einreisebeschränkungen insbesondere für Reisen aus beruflichen Gründen zusehends gelockert. Nachdem zunächst Grenzpendler wieder nach Polen einreisen durften, konnten seit dem 4. Mai auch Personen zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten wieder die polnische Grenze passieren, vorausgesetzt, es handelte sich um Staatsangehörige eines polnischen Nachbarstaates.
Berufspendler dürfen wieder einreisen
Diese Regelung wurde nun weiter gelockert. Seit dem 11. Mai dürfen alle EU-Staatsbürger wieder zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten nach Polen einreisen. Zu diesen Tätigkeiten zählen etwa Berufs-, Geschäfts- und Erwerbstätigkeiten. Bei der Einreise müssen Dokumente vorgelegt werden, die den beruflichen Charakter der Reise belegen (z. B. Auftragsbestätigung des polnischen Auftraggebers mit Firmenstempel und Unterschrift sowie Erklärung über die Notwendigkeit des Auftrags, Vereinbarungen, Vertragsauszüge etc.). Der Arbeits- bzw. Auftragsbeginn muss unmittelbar nach dem Grenzübertritt erfolgen. Darüber hinaus müssen die geltenden Meldepflichten eingehalten werden. Informationen zu den Meldepflichten finden Sie auf der Website des Außenwirtschaftsportals Bayern im Dienstleistungskompass.
Personen, die aus beruflichen Gründen nach Polen einreisen, müssen sich nicht in Quarantäne begeben, sofern sie über eine EU-Binnengrenze nach Polen einreisen.
Weitere Informationen zur aktuellen Lage in Polen und in weiteren Ländern finden Sie hier.
Quelle: Republik Polen; Deutsche Vertretungen Polen; WKÖ, News International IHK München