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Cyberangriffe: Rat kann jetzt Sanktionen verhängen

Aschaffenburg (13.06.2019) - Der Europäische Rat hat im Mai 2019 einen Beschluss über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe angenommen.

Mit der neuen Regelung hat die EU die Möglichkeit, gezielt mit Sanktionen gegen Personen oder Einrichtungen vorzugehen, die für Cyberangriffe oder versuchte Cyberangriffe verantwortlich sind, die finanzielle, technische oder materielle Unterstützung für Cyberangriffe leisten oder die auf andere Weise daran beteiligt sind. Der Beschluss bezieht sich auf Cyberangriffe, die eine externe Bedrohung für die Union oder ihre Mitgliedstaaten darstellen oder gegen Drittstaaten oder internationale Organisationen gerichtet sind.
 
Detaillierte Informationen können Sie der EU-Pressemitteilung entnehmen.

Quelle: News International IHK Aschaffenburg