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Das neue NAFTA:Neues nordamerikanisches Freihandelsabkommen

Nürnberg (25.10.201) - Bereits am 27. August 2018 hatten Mexiko und die USA eine bilaterale Überein‎kunft ‎zum ‎geplanten neuen trilateralen Freihandelsabkommen erzielt.

Jetzt haben die Verhandlungspartner ‎USA und Kanada innerhalb der von ihnen selbst gesetzten Zeitgrenze ‎am ‎‎30. September - quasi ‎in allerletzter Minute - eine Einigung über das die Neuausrichtung des ‎Freihandelsabkommen ‎zwischen den USA, Mexiko und Kanada erzielt. Mit der Umbenennung ‎in ‎‎„USMCA“ hat US-‎Präsident Trump sein Wahlversprechen eingehalten, den Be‎griff ‎‎„NAFTA“ zu tilgen.‎

Mexiko

Für Mexiko ist das Abkommen von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung. Mexiko ist Bayerns ‎wichtigster Handelspartner in Lateinamerika und aufgrund seiner zentralen Bedeutung für ‎die ‎Automobilindustrie (nicht zuletzt wegen des NAFTA-Abkommens) als weltweit ‎siebtgrößter ‎Herstellungsstandort von strategischer Bedeutung für die bayerische ‎Automobilindustrie. ‎Diese sind neben zahlreichen Zulieferern aus Bayern vor Ort mit eigenen Werken aktiv. ‎

Christian Weber, der das Büro der Bayerischen Repräsentanz in Mexiko leitet, ist nahe dran am ‎Geschehen und hat die Neuerun‎gen ‎aus bayerischer Perspektive analysiert.‎

Einigung in Etappen: Das neue Abkommen

‎Die Verhandlungspartner erzielten nach der von ihnen selbst gesetzten Zeitgrenze am ‎‎30. September quasi in allerletzter Minute eine Einigung über das neue ‎Freihandelsabkommen zwischen den USA, Mexiko und Kanada. Mit einem ‎Kompromiss in der Agrarfrage konnte Kanada gegenüber den USA den Erhalt der ‎trilateralen Streitschlichtungskommission erreichen. Mit der Umbenennung in ‎‎„USMCA“ hat US-Präsident Trump sein Wahlversprechen eingehalten, den Begriff ‎‎„NAFTA“ zu tilgen.‎ Bereits am 27. August 2018 hatten Mexiko und die USA eine bilaterale Übereinkunft ‎zum künftigen trilateralen Freihandelsabkommen erzielt. Man einigte sich auf die ‎Erhöhung des Local Contents für die Automobilindustrie von derzeit 62,5% auf 75% ‎sowie die Einführung einer Lohnklausel, wonach 40% der Komponenten ‎‎(Wertschöpfung) eines Fahrzeuges aus Standorten stammen müssen, bei denen die ‎Löhne für Industriearbeiter bei mindestens 16 US-Dollar liegen. Darüber hinaus wurde ‎festgelegt, dass die Mitgliedsstaaten alle sechs Jahre einen Beschluss über das ‎Fortbestehen des Abkommens fassen müssen bzw. Anpassungen vornehmen ‎können. Die USA hatten zunächst ein Zeitfenster von nur zwei Jahren gefordert ‎‎(“Sunset Clause”).‎

Zeitdruck politisch begründet - Umsetzung wird noch dauern

Der zuletzt große Zeitdruck bei den Verhandlungen war politisch bestimmt und diente ‎dem Zweck, vor den anstehenden Kongresswahlen in den USA und vor dem ‎Amtsantritt des neuen mexikanischen Präsidenten die Parlamente der drei Länder ‎über das neue Freihandelsabkommen entscheiden zu lassen.‎ Die Zeichen für eine parlamentarische Zustimmung stehen nicht schlecht. In Mexiko ‎hat sich nicht nur die scheidende Regierung von Enrique Peña Nieto, sondern auch ‎die künftige Regierung von Andrés Manuél López Obrador (AMLO) zufrieden mit den ‎Verhandlungsergebnissen gezeigt. Da AMLO über eine Mehrheit im Kongress verfügt, ‎gilt in Mexiko die Zustimmung zu USMCA als sicher.‎ Nach der ersten Runde der parlamentarischen Ratifizierung bis Ende November 2018 ‎wird es nach Meinung von Experten aber noch einige Zeit dauern, bis das USMCA-‎Abkommen in Kraft treten wird. Ein realistischer Termin für das Inkrafttreten von USMCA ist der 1. Januar 2020. Bis dahin bleibt der NAFTA-Vertrag in der aktuellen Fassung in Kraft.‎ Für die neuen Regeln im Bereich der Automobilindustrie gibt es eine Übergangsfrist ‎von drei Jahren. Das würde bedeuten, dass die strengeren Ursprungsregeln für die ‎Automobilindustrie erst ab dem 1. Januar 2023 in Kraft träten. ‎

Neue Ursprungsregeln für die Automobilindustrie

Bayerische Unternehmen in Mexiko bzw. mit Geschäftsbeziehungen nach Mexiko ‎werden am stärksten von den Änderungen im Automobilbereich betroffen sein. ‎Unmittelbar werden sich die neuen Regeln voraussichtlich erst ab dem Jahr 2023 ‎auswirken, aber mittelbar durch die Verflechtungen in der Zulieferkette bereits heute, ‎da erfahrungsgemäß die Kunden (OEMs) die Anforderungen an ihre Lieferanten ‎schon jetzt neu definieren.‎ Künftig wird der Local Content im Automobilbereich bei 75% liegen. Das bedeutet, ‎dass 75% des wertmäßigen Inputs bei der Herstellung eines Fahrzeuges aus Mexiko, ‎USA oder Kanada stammen müssen, wenn man die Zollfreiheit beim Export aus ‎Mexiko in die USA oder nach Kanada in Anspruch nehmen möchte.‎ Neu wird die Regel sein, wonach 40% der Komponenten aus Standorten mit einem ‎Stundenlohn von mindestens 16 US-Dollar kommen müssen. Der durchschnittliche Lohn ‎mexikanischer Industrie-Arbeiter ist rund acht Mal geringer (bei rund zwei US-Dollar), oder mit ‎anderen Worten: Der Stundenlohn in den USA und Kanada ist ein Tageslohn in Me‎xiko. Laut Handelsstatistik stammen schon heute fast 50% der Komponenten der in ‎Mexiko hergestellten Fahrzeuge aus den USA. Global betrachtet, ist das Ziel also bereits erfüllt. Auf der Ebene einzelner Unternehmen und Produkte sieht es jedoch ‎anders aus. Dort werden im Einzelfall auch die größten Herausforderungen vermutet. ‎Unklar ist auch, wie die Messung und der Nachweis in der Praxis erfolgen soll. ‎ Mexikanische Experten weisen darauf hin, dass innerhalb dieses 40%-Anteils nur ‎‎25% der Lohnkomponente von Industrie-Arbeitern stammen muss, bei denen ein ‎krasses Missverhältnis bei den Löhnen zwischen Mexiko und den USA bzw. Kanada ‎besteht. Die übrigen 75% der Lohnkomponente könnten von Ingenieurleistungen ‎usw. stammen, wo das Lohngefälle weniger ausgeprägt ist. ‎ Die Lohnanteil-Regelung könnte in Mexiko zu einer weiteren Technologisierung der ‎Produktion (mehr Ingenieure, weniger Arbeiter, mehr Automatisierung) führen. Bei den ‎OEMs ist das heute in Mexiko schon tendenziell feststellbar. Die Zulieferer haben hier ‎noch Nachholbedarf. Darüber hinaus könnte es in Mexiko auch eine allgemeine ‎Lohnsteigerung geben, was auch im Sinne der künftigen mexikanischen Regierung ‎wäre, die liberale Prinzipien mit sozialer Verantwortung verbinden möchte.‎ Mit der Ausweitung der lokalen Produktion dürfte daher in Mexiko der Bedarf nach ‎Aus- und Weiterbildung steigen.‎

Mögliche Konsequenzen für bayerische Unternehmen

Die in Mexiko ansässigen bayerischen Automobilzulieferer stehen vor der ‎Herausforderung, einen höheren Anteil ihrer Vorprodukte aus Mexiko, den USA oder ‎Kanada zu beziehen. Je nach Produkten ist dies mehr oder weniger schwierig. Zu den ‎Herausforderungen beim Einkauf kommt ein gestiegener Aufwand beim ‎Ursprungsnachweis. Die Zahl der damit befassten Mitarbeiter wird deutlich steigen.‎ Bisher in Bayern/ Europa ansässige Zulieferer stehen vor der Frage, ob sie ihren Kunden nach Nordamerika folgen oder auf Aufträge von Automobilwerken in Nordamerika ‎verzichten.‎ Für Maschinen- und Anlagenbauer könnten sich neue Aufträge ergeben. Denn lokale ‎Zulieferer in Nordamerika (insbesondere in Mexiko) müssen ihre Produktion moderni‎sieren, um die Standards ihrer Kunden zu erfüllen und ggf. wird die Lohnkostenfrage ‎eine höhere Automatisierung nach sich ziehen.‎

Kontakt:‎

Christian Weber
Repräsentant des Freistaats Bayern in Mexiko
‎German Centre – Office 4-1-04‎
Avenida Santa Fe 170 Col. Santa Fe ‎01210
Ciudad de México
‎Tel (MX) 0052 55 4172 2548‎
E-Mail: bayern.mexiko(at)gmail.com

Quelle: News International IHK Nürnberg