Neuer Info-Flyer zeigt schnelleren Weg zur internationalen Fachkraft auf

Berlin - So funktioniert die Anerkennungspartnerschaft. Ein neuer Info-Flyer des Projekts "Unternehmen Berufsanerkennung" (UBA) zeigt, wie Fachkräfte aus Drittstaaten schneller nach Deutschland einreisen können, um hier ihre Berufsqualifikationen anerkennen zu lassen. Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht es Fachkräften aus Drittstaaten, ohne vorherige Anerkennung ihrer Berufsqualifikation nach Deutschland zu kommen.

Die Regelung im Detail

Seit März letzten Jahres, als Teil des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft getreten, erlaubt die Neuregelung Fachkräften mit mindestens zweijähriger Ausbildung oder Studium und Deutschkenntnissen auf Sprachniveau A2, das Anerkennungsverfahren nach der Einreise zu beginnen.

Voraussetzungen:

  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
  • Anerkennungspartnerschaft: Eine vertragliche Vereinbarung mit einem deutschen Arbeitgeber
     

In der Anerkennungspartnerschaft verpflichten sich beide Parteien, einen Anerkennungsantrag zu stellen und das Verfahren aktiv voranzutreiben. Hierbei wird die ausländische Berufsausbildung mit einem deutschen Referenzberuf verglichen und die Gleichwertigkeit der Qualifikation festgestellt.

Aufenthaltserlaubnis:

  • Zunächst für ein Jahr
  • Verlängerung bis maximal drei Jahre möglich
     

Der neue Info-Flyer des Projekts UBA erklärt ausführlich, wie die Anerkennungspartnerschaft nach § 16d Abs. 3 Aufenthaltsgesetz funktioniert. Unternehmen erhalten darin eine schrittweise Anleitung zur neuen Fachkräfteeinwanderung. Der Flyer steht als PDF-Download unter www.unternehmen-berufsanerkennung.de zur Verfügung.