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Einfuhr aus USA: Senkung der Zusatzzölle auf bestimmte Waren

Bonn (03.05.2018) - Seit dem 1. Mai 2018 wird nach Angaben von Germany Trade & Invest (GTAI) der Zusatzzoll für bestimmte Waren mit Ursprung in den USA bei der Einfuhr in die Europäische Union auf 0,3 Prozent festgesetzt.

Von dieser Maßnahme betroffen sind insgesamt vier Waren:

  • Zuckermais (Tarifnummer 0710 40 00),

  • Kranwagen/Autokrane (Tarifnummer 8705 10 00) und

  • Brillenfassungen aus unedlen Metallen (Tarifnummer 9003 19 30)

  • Lange Hosen (einschl. Kniebundhosen o.ä.) für Frauen und Mädchen, aus Denim (Tarifnummer 6204 62 31).

Hintergrund der EU-Zusatzzölle auf bestimmte Waren mit US-amerikanischem Ursprung ist der WTO-Streit zwischen der EU und den USA hinsichtlich des amerikanischen „Continued Dumping and Subsidy Offset Act of 2000“ (sog. “Byrd-Amendment”). Dieses Gesetz sieht vor, dass in den USA erhobene Antidumping- und Ausgleichszölle an die Unternehmen verteilt werden, die die entsprechenden Antidumpingverfahren angeregt bzw. unterstützt haben. Das Gesetz wurde 2005 vom zuständigen WTO-Panel als nicht WTO-konform eingestuft. Der EU und sieben weiteren Klägern wurde die Erhebung von Strafzöllen zugebilligt.

Die Genehmigung der WTO zur Aussetzung von Zollzugeständnissen sieht vor, dass der Umfang der Strafmaßnahmen jedes Jahr an den Umfang der durch das CDSOA  zunichte gemachten oder geschmälerten Vorteile der Gemeinschaft angepasst wird.

Quelle: GTAI Zoll-News