Die Muster-Quarantäneverordnung sieht insbesondere die folgenden Regelungen vor.Die AHK Österreichhebt die relevantesten Regelungen für Geschäftsreisende und Privatpersonen hervor:
I. Verpflichtung bei Einreise aus Risikogebieten
Personen, die in das jeweilige Bundesland einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet für einen Zeitraum von zehn Tagen eine Quarantäne anzutreten.
Risikogebiet
Ein Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für den oder die zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Das Robert Koch-Institut aktualisiert fortlaufend eine Liste der Risikogebiete.
Aktuell zählt Österreich gesamt als Risikogebiet, mit Ausnahme der Gemeinden Jungholz und Mittelberg / Kleinwalsertal
Dauer der Quarantäne
Die Dauer der Quarantäne beträgt 10 Tage.
„Freitesten“ von der Quarantäne
Die Quarantäne endet frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise, wenn die Person über ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2 verfügt!
Anmeldung bzw. Digitale Einreiseanmeldung
Diese Personen sind verpflichtet, unverzüglich nach der Einreise die für sie zuständige Behörde zu kontaktieren und auf das Vorliegen der Quarantänepflicht hinzuweisen.
Dies soll durch die Digitale Einreiseanmeldung erfolgen, die mit einem digitalen Verfahren die Aussteigerkarte in Papierform ersetzen wird. Sobald die Länder die neuen Quarantäneverordnungen in Kraft setzen, soll auch diese Anwendung in Betrieb genommen werden, nach derzeitigem Stand ebenfalls zum 8. November 2020.
Den kompletten Artikel finden Sie hier auf der Website der AHK Österreich.