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Einreise/Rückkehr nach Deutschland

München (18.06.2020) - Die Bundesregierung hat die Reisewarnung für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, für Schengen-assoziierte Staaten und für das Vereinigte Königreich aufgehoben und durch individuelle Reisehinweise ersetzt.

Bayerische Quarantäneverordnung.

Die aktuelle Fassung der bayerischen Quarantäneverordnung finden Sie hier . Sie gilt vorerst bis zum 18.09.2020.

  • Die Quarantäne-Pflicht gilt nur noch für Personen, die sich im Zeitraum von 14 Tagen vor der Einreise nach Bayern in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Maßgeblich sind die vom Robert-Koch-Institut zum Zeitpunkt der Einreise nach Bayern hier ausgewiesenen Risikogebiete.
  • Die betroffenen Personen müssen sich für einen Zeitraum von 14 Tagen in häusliche Quarantäne begeben. Diese 14 Tage beginnen mit der Einreise nach Bayern, der Zeitraum, der zwischen dem Verlassen des Risikogebietes und der Einreise nach Bayern liegt wird auf die 14 Tage nicht angerechnet.
  • Liegt bei der Einreise ein negativer, ärztlich bestätigter molekularbiologischer Corona-Test vor, der nicht älter als 48 Stunden ist, entfällt die Quarantäne-Pflicht. Der Test und die ärztliche Bestätigung müssen in Deutsch oder Englisch vorliegen und in einem EU-Staat bzw. in einem Staat mit vom Robert Koch-Institut anerkannten Qualitätsstandards durchgeführt worden sein. Wird ein solcher negativer Test während der Quarantäne in Bayern vorgelegt, endet diese.

Quelle:  IHK München