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Corona-Krise: Einreisebeschränkung für nicht zwingend notwendige Reisen in die EU - für zunächst 30 Tage

Brüssel (19.03.2020) - Die EU-Staaten haben sich im Kampf gegen das Coronavirus auf ein Einreiseverbot für Nicht-EU-Bürger verständigt. Die darüber hinaus zum Europäischen Wirtschaftsraum gehörenden EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz sind von diesem Verbot nicht betroffen. Das Verbot soll zunächst - ab sofort - für 30 Tage gelten.

 

Die Mitgliedsstaaten folgen damit dem Vorschlag von EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen. Diese plädiert dafür, dass die Kontrollen an den Innengrenzen der EU wieder gelockert werden können, nachdem einige Länder in den vergangenen Tagen wieder Grenzkontrollen im eigentlich kontrollfreien Schengenraum eingeführt oder die Grenzen weitgehend geschlossen hatten. Wann dies geschieht, ist derzeit noch unklar."

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte am Montag die G7 Staats- und Regierungschefs informiert, dass alle Reisen in die Europäische Union, die nicht zwingend notwendig sind, für zunächst 30 Tage eingeschränkt werden. Am Dienstagabend bestätigte Kanzlerin Merkel dieses Einreiseverbot in die EU. Dazu gehört, dass die EU-Außengrenze dicht gemacht wird. Das heißt: Die Einreise nach Europa für Menschen aus Ländern jenseits der EU wird verboten. Diese Maßnahme werde für 30 Tage gelten.

„Wir müssen einerseits die Menschen schützen vor der Ausbreitung des Virus und gleichzeitig sicherstellen, dass der Warenfluss in der Europäischen Union uneingeschränkt aufrechterhalten bleibt. Transporte müssen ungehindert ans Ziel kommen, damit unsere Wirtschaft das leistet, was wir jetzt brauchen“, sagte von der Leyen. Bereits am Mittag hatte die Kommission den Mitgliedstaaten Leitlinien für Grenzkontrollen vorgelegt.

„Unser Gesundheitssystem steht unter großem Druck. Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben deshalb starke Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Diese Maßnahmen werden nur dann erfolgreich sein, wenn sie in allen Mitgliedsstaaten koordiniert sind. Deshalb legen wir heute als Kommission Leitlinien vor für diese Grenzmaßnahmen“, so von der Leyen.

Die Einreisebeschränkungen in die EU müssen von den Mitgliedstaaten beschlossen und umgesetzt werden. Sie sollen nicht gelten für Bürgerinnen und Bürger des Vereinigten Königreichs und der EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island).

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Quelle: EU-Kommission