Am 1. April hat die italienische Regierung ein Gesetz erlassen, das die Anwendung der Einreise- und Bewegungseinschränkungen in Italien sowie die damit verbundenen Auflagen, die im vorangehenden Gesetz vom 02.03.21 vorgesehen waren, bis zum 30.04.21 bestätigt.
Ferner informieren wir Sie, dass die italienischen Regionen seit dem 06.04. wie folgt eingestuft sind :
- rote Zonen: Kalabrien, Kampanien, Emilia Romagna, Friaul-Julisch Venetien, Lombardei, Piemont, Toskana, Apulien, Aosta Tal
- orange Zonen: Abruzzen, Basilikata, Latium, Ligurien, Marken, Molise, Sardinien, Sizilien, Umbrien, Venetien, Autonome Provinz Bozen, Autonome Provinz Trient