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Einreisebestimmungen für Reisende in die USA ab dem 08. November 2021

Am 25. Oktober 2021 stellte Präsident Biden die Presidential Proclamation 10294 vor. Mit dieser Proklamation wird die Einreise in die USA auf dem Luftweg für Nicht-US Staatsangehörige Reisende mit einem vollständigen Impfnachweis wieder ermöglicht.

USA (09.11.2021) - Seit gestern müssen Passagiere den Fluggesellschaften einen Impfnachweis vorlegen. Diese müssen in der Lage sein, den Nachweis der Impfung bestätigen zu können und gegebenenfalls erforderliche Informationen für die Einreise zu überprüfen.
Wenn die geforderten Dokumente in einer anderen Sprache als Englisch verfasst sind, empfehlen wir Ihnen, sich vor der Reise bei der Fluggesellschaft oder dem Flugzeugbetreiber zu erkundigen, ob eine Übersetzung erforderlich ist. Die CDC (Centers for Disease and Prevention) hat bestätigt, dass für Reisen in die Vereinigten Staaten nur Impfstoffe akzeptiert werden, die von der FDA (Food and Drug Administration) zugelassen oder genehmigt wurden oder die auf der EUL-Liste (Emergency Use List) der Weltgesundheitsorganisation stehen.

Die Liste der Impfstoffe umfasst:

 

  • Janssen/Johnson & Johnson
  • Pfizer BioNTech
  • Moderna
  • AstraZeneca
  • Covishield
  • BIBP/Sinopharm
  • Sinovac

Auch eine Kombination von zwei Dosen eines zugelassenen Impfstoffs (‚mix and match‘) ist zulässig.

Eine genaue Übersicht finden Sie unter diesem Link:

Die Proklamation sieht mehrere Ausnahmen von der Impflicht vor. Die Verfahren zur Beantragung einer solchen Ausnahmeregelung sind umfangreich und auf der Website der CDC zu finden.
Zusätzlich hat die CDC weiterführende Informationen sowie eine Übersicht der derzeitig geltenden Regelungen erstellt, die rechtzeitig vor Reiseantritt sehr genau zu prüfen sind.

Diese entnehmen Sie bitte hier unter diesem Link.

Non-U.S. citizen, Non-U.S. immigrants: Air Travel to the United States | CDC
Informationen zu den entsprechenden Visakategorien, der Visa-Beantragung oder der Terminvereinbarung finden Sie auf der Webseite der Konsularabteilung.

 

Quelle: IHK München