Eine ähnliche Regelung gilt für das Gebiet Kaliningrad bereits seit dem 1. Juli 2019. Die Neuregelung gilt für Kurzaufenthalte von bis zu acht Tagen, unabhängig davon, ob die Reise einen geschäftlichen oder touristischen Zweck hat. Bitte beachten Sie die Visainformationen der Konsularabteilung der Russischen Botschaft in Berlin.
Quelle: News International IHK Bayreuth