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Entsendung- neue Informationspflichten seit August 2022

Nürnberg. - Mit Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen wurde nach Angaben von Bayern Handwerk International das deutsche Nachweisgesetz geändert und kann auch Entsendungen betreffen.

So sollen in Entsendeverträgen für die Mitarbeiter ab einer Dauer von 4 Wochen die besonderen Modalitäten des Auslandseinsatzes unter Beachtung des Arbeitsrechts im Gastland enthalten sein, wie beispielsweise:

  •       welche Aufgaben kommen auf den Arbeitnehmer zu und wem ist er unterstellt
  •       der Arbeitsalltag im Ausland sollte klar beschrieben sein
  •       wie viel verdient der Arbeitnehmer im Ausland
  •       welche Zulagen wurden vereinbart
  •       welche auslandsbezogenen Mehrkosten können anfallen 
  •       im Falle höherer Lebenshaltungskosten im Ausland sind Arbeitgeber zum Ausgleich verpflichtet
  •       möglicher Risikozuschlag in Ländern mit geringeren Sicherheitsstandards oder besonderen klimatischen Bedingungen
  •       Arbeitszeit und Urlaub usw.

Quelle: BHI, Techniker Krankenkasse, EUR-Lex