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Entsendung von Mitarbeitern in die Niederlande: Mindestlohn steigt zum 1. Juli 2021

In den Niederlanden gibt es den gesetzlichen Mindestlohn (wettelijk minimumloon) für Arbeitnehmer ab 21 Jahren und den gesetzlichen Mindestjugendlohn (wettelijke minimum jeugdloon) für Arbeitnehmer unter 21 Jahren.

Niederlande (05.07.2021) - Ab den 1. Juli 2021 wird der neue Mindestlohn in den Niederlanden 1.701 Euro brutto pro Monat betragen. Dies gilt für Arbeitnehmer, die 21 Jahre oder älter sind. Unter dem Link rechts finden Sie die konkreten Werte.

Gilt auch für entsendete Mitarbeiter

Der niederländische gesetzliche Mindestlohn gilt für Arbeitskräfte und für bestimmte Auftragnehmer. Soweit ein niederländischer Tarifvertrag Anwendung findet, gehen die Tariflöhne allerdings vor. Dies gilt auch für Arbeitskräfte, die von ihrem Arbeitgeber zur vorübergehenden Arbeitsleistung in die Niederlande entsendet werden. Beachten Sie diese Änderungen, wenn Sie ihre Mitarbeiter in die Niederlande entsenden.

Quelle: gtai, dnhk, Newsletter HWK München