Brüssel - Der Europäische Rat hat in einer aktuellen Pressemitteilung bekannt gegeben, dass der Geltungsbeginn der Entwaldungsverordnung um 12 Monate verschoben wird. Diese Entscheidung soll es Drittländern, Mitgliedstaaten, Marktteilnehmern und Händlern ermöglichen, sich umfassender auf die Einhaltung der neuen Regelungen vorzubereiten. Im Rahmen der Verordnung müssen sie sicherstellen, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse, die in der EU verkauft oder aus der EU exportiert werden, „entwaldungsfrei“ sind.
Von der Verordnung betroffen sind Produkte wie Rindfleisch, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee und Gummi sowie einige ihrer Folgeprodukte. Durch die Verschiebung des Geltungsbeginns soll gewährleistet werden, dass alle betroffenen Akteure die notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um ihre Sorgfaltspflichten vollständig zu erfüllen.
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