Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Schutzschirms für die Wirtschaft intensiv für die nun verkündete Ausnahmeregelung eingesetzt hat und wendet diese mit sofortiger Wirkung im Interesse der deutschen Exportwirtschaft an.
Die Regelung gilt zunächst befristet bis zum 31.12.2020für alle 27 EU-Länder sowie Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, die USA sowie das Vereinigte Königreich.
Informieren Sie sich auf dieser Seite über Ihre Möglichkeiten zur Absicherung Ihrer Exportgeschäfte, die Antragswege und Ansprechpartner bei Euler Hermes.
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Die Hermesdeckungen helfen vor allem kleinen oder mittelständischen Unternehmen, die Risiken eines Exportgeschäftes abzusichern.
Als Exporteur haben Sie die Möglichkeit, sich im Vorfeld mit einer unverbindlichen Deckungsanfrage an den Bund zu wenden. Diese Voranfrage erfolgt online und ist kostenlos.