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Erweiterte staatliche Absicherungsmöglichkeiten im Kurzfristgeschäft

Berlin (31.03.2020) - Die EU-Kommission hat entschieden, die Deckungsmöglichkeiten für Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) auf Länder der EU und in ausgewählten OECD-Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien zu erweitern.

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Schutzschirms für die Wirtschaft intensiv für die nun verkündete Ausnahmeregelung eingesetzt hat und wendet diese mit sofortiger Wirkung im Interesse der deutschen Exportwirtschaft an. 

Die Regelung gilt zunächst befristet bis  zum 31.12.2020für alle 27 EU-Länder sowie Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, die USA sowie das Vereinigte Königreich.

Informieren Sie sich auf dieser Seite über Ihre Möglichkeiten zur Absicherung Ihrer Exportgeschäfte, die Antragswege und Ansprechpartner bei Euler Hermes.

Ist Ihr Geschäft deckungsfähig?

Die Hermesdeckungen helfen vor allem kleinen oder mittelständischen Unternehmen, die Risiken eines Exportgeschäftes abzusichern. 

Als Exporteur haben Sie die Möglichkeit, sich im Vorfeld mit einer unverbindlichen Deckungsanfrage an den Bund zu wenden. Diese Voranfrage erfolgt online und ist kostenlos.

Hier finden Sie weitere Informationen.